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ALLRIS - Vorlage

Sitzungsvorlage (öff. Beratung) - 2018/004/449

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

a) Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen

Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 12 der Gemeinde Hoisdorf, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), sowie der Begründung hierzu, abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden geprüft und wie in der Anlage aufgeführt, abgewogen.

 

b) Erneuter Entwurfs- und Auslegungsbeschluss:

Der überarbeitete Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 12 für das Gebiet zwischen der Dorfstraße und dem großen Teich, südlich "Jungfernstieg", und die Begründung werden in der vorliegenden Fassung gebilligt.

 

Der überarbeitete Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 4 a Abs. 3 BauGB für die Zeit von zwei Wochen erneut öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über die Auslegung zu benachrichtigen. Stellungnahmen können nur zu den geänderten Teilen abgegeben werden.

 

Zusätzlich sind der Inhalt der Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung und die nach § 4a Abs. 3 BauGB auszulegenden Unterlagen ins Internet einzustellen und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich zu machen.

 

 

Hinweis:

Aufgrund des § 22 GO waren keine / folgende Gemeinvertreterinnen / Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen. Sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Gemeindevertretung hat in ihrer Sitzung am 28.11.2016 beschlossen, die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 12 im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB ohne Vornahme einer Umweltprüfung aufzustellen.

 

Die von der Gemeindevertretung am 23.10.2017 gebilligten Planunterlagen wurden in der Zeit vom 05.02.2018 bis zum 06.03.2018 gem. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt. Parallel dazu wurden die Behörden gem. § 4 Abs. 2 BauGB unterrichtet.

Die eingegangenen Stellungnahmen sind nebst Abwägungsvorschlägen in der Anlage dargestellt.

 

Aufgrund des korrigierten Baumbestandes im Plangebiet und der Veränderung des Baufensters im Baufeld 9 ist eine erneute, verkürzte Auslegung durchzuführen, um das Planverfahren rechtssicher abschließen zu können.

 

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Anlagen

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