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ALLRIS - Vorlage

Sitzungsvorlage (öff. Beratung) - 2018/002/201

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Für das Gebiet westlich "Höhenkamp" (K96), südlich des bebauten Grundstücks Höhenkamp 10, östlich und nördlich landwirtschaftlicher Flächen wird der Bebauungsplan Nr. 15 aufgestellt.

 

Es werden folgende Planungsziele verfolgt:

Ausweisung einer Fläche für den Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung 'Kindertagesstätte und andere soziale Infrastruktur' anstelle einer 'Fläche für die Landwirtschaft'.

 

Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

 

Mit der Begleitung des Planverfahrens wird das Büro für Bauleitplanung, Uwe Czierlinski, Kronberg 33, 24619 Bornhöved, beauftragt.

 

Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und die Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.

 

Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll im Rahmen einer öffentlichen Auslegung für den Zeitraum von 14 Tagen erfolgen.

 

Bemerkung:

Aufgrund des § 22 GO waren keine / folgende Gemeinvertreterinnen / Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen. Sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend:

 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Der Gemeinde Braak wurde die Vereinbarung über die Benutzung der Kindertagesstätte (Kita) Stapelfeld durch die Gemeinde Braak mit der Gemeinde Stapelfeld zum 31.07.2020 gekündigt.

Spätestens zum 01.08.2020 muss die Gemeinde eigene Kita-Plätze vorhalten.

 

Zwischenzeitlich konnte eine Fläche gefunden werden, auf der eine Kita errichtet werden kann.

Planungsrechtliche Voraussetzungen dafür sind die Aufstellung der 19. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie des Bebauungsplanes Nr. 15.

 

Das Verfahren zur 19. Änderung des Flächennutzungsplanes wurde bereits eingeleitet.

Nun ist der Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 15 zu fassen, um nach der ersten Beteiligung im Flächennutzungsplanverfahren auch das Bebauungsplanverfahren vorantreiben zu können.

Haushaltsmittel für die Planung stehen zur Verfügung.

 

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Anlagen

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