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ALLRIS - Vorlage

Sitzungsvorlage (öff. Beratung) - 2017/008/096-1

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:
Um Beratung und Beschlussfassung hinsichtlich der Gebührenhöhe ab dem 01.01.2018 wird gebeten. Seitens des Gremiums sind Kostendeckungsgrade vorzugeben. Eine Änderung der Gebühren bedarf einer Satzungsänderung, welche vorbereitet und lediglich um die neuen Gebühren und Berechnungsgrundlagen zu ergänzen wäre.
 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:
In der Ursprungsvorlage ist ein Berechnungsfehler entstanden, sodass 5.500 Euro weniger berücksichtigt wurden. In der Sitzung des Bau- und Finanzausschusses des Schulverbandes Stapelfeld wurde bereits über die neu ermittelten Gebühren beraten und eine Beschlussempfehlung abgegeben. Zur Vereinfachung ist der komplette Text aus der Ursprungsvorlage aufgeführt. Dieser wurde lediglich bei der Summe der Gesamtbetriebskosten und bei den vorgeschlagenen Gebühren in der Tabelle verändert.

 

Die Grundlagen für die Gebührenkalkulation für die Benutzung der OGS Stapelfeld und für den Mittagstisch wurde anhand folgender Daten / Grundlagen vorgenommen:

 

-          Aufwendungen der laufenden Verwaltung, Unterhaltung und des Betriebes der OGS einschließlich der Verzinsung des aufgewendeten Kapitals (kalkulatorische Zinsen) und der Abschreibungen

-          100 Kinder OGS, 9 Kinder Spätdienst, 36 Kinder Ferienbetreuung, 5000 Portionen Mittagessen (39 angemeldete Kinder), Stand: 1. Halbjahr 2017/2018

-          Umstellung der Zahlung der Benutzungsgebühren OGS, Spätdienst und Ferienbetreuung auf 12 Monate

-          Berechnung Mittagstisch anhand geschätzter Jahresportionen (vormals angemeldete Kinder)

 

Für 2018 ist die Einstellung einer weiteren Betreuungskraft (Erzieher/SPA) für 12,5 bis 30 Std./Woche notwendig (siehe Vorlage 2017/008/100). In der Berechnung sind die Personalaufwendungen hierfür eingeflossen.

 

Aufgrund dieser Grundlagen entstehen für 2018 Gesamtbetriebskosten inkl. Unterdeckung Mittagstisch 2016 (= 7.373,10 Euro) in Höhe von 257.798,43 Euro (in 2017 = 213.018,69 Euro ohne Unterdeckung), welche zu einem gewissen Prozentsatz auf die Eltern in Form von Gebühren umgelegt werden. Anliegend sind die Berechnungsgrundlagen beigefügt (Anlagen 1-5). Im Vorjahr wurden Elterngebühren in Höhe von 48% der Betriebskosten bei den Kostenträgern OGS, Spätdienst und Ferienbetreuung erhoben. Die Gebühr für den Mittagstisch wurde zu 100% auf die Eltern umgelegt.

 

Bislang wurden die Gebühren für die OGS-Betreuung und den Spätdienst auf 10 Monate umgerechnet und eine Zahlung erfolgte auch nur für 10 Monate. Ähnlich verhielt es sich bei der Gebühr für die Ferienbetreuung, welche zweimal im Jahr zu zahlen war. Viele Eltern haben aber die OGS-Gebühren das ganze Jahr gezahlt. Die Gebühr für die Ferienbetreuung war im Juli rückwirkend für das abgelaufene 2. Schulhalbjahr und im August im Voraus für das 1. Schulhalbjahr (nächste Klassenstufe) zu zahlen.

Aufgrund dieser „Unregelmäßigkeiten“ kam es seitens der Eltern zu Rückfragen bzw. Überzahlungen (OGS-Gebühren) und damit zu einem erhöhten Verwaltungsaufwand.

 

Daher wurde die Kalkulation dahingehend angepasst, dass alle Gebühren für 12 Monate berechnet und auch künftig zu zahlen sind.

 

In diesem Jahr wurde die Kalkulation hinsichtlich des Mittagstisches umgestellt auf geschätzte Jahresportionen und nicht mehr auf Grundlage der angemeldeten Kinder (Erläuterungen hierzu wurden in der Vorlage 2015/008/053-1 gemacht). Anhand dieser neuen Berechnungsgrundlage inkl. der Auflösung der Unterdeckung 2016 würde bei einer 100%igen Kostendeckung beim Mittagstisch eine Gebühr pro Mahlzeit i.H.v. 9,02 Euro (siehe Anlage 6) entstehen. In der Sitzung der Schulverbandsversammlung vom 16.03.2017 wurde diese Problematik bereits erörtert und festgehalten, dass die Elterngebühren pro Mahlzeit unter 5,00 Euro bleiben sollten.

Bei einer Kostendeckung von 55% beim Mittagstisch würde eine Gebühr i.H.v. 4,96 Euro pro Mahlzeit entstehen (siehe Anlage 7).

 

Bei einem Kostendeckungsgrad von 48% im Bereich Betreuung und 55% beim Mittagstisch würden sich die Gebühren wie folgt darstellen (ausführliche Aufstellung siehe Anlage 7):

 

Eine Berechnung anhand der ursprünglichen Grundlagen (10 Monate OGS, 2 Monate FB, Mittag nach angemeldeten Kindern) ist zum Vergleich in den Anlagen 6 + 7 unten aufgeführt.

 

Abweichende Festsetzungen der Kostendeckungsgrade sind möglich, führen jedoch zu einer Änderung der geplanten Gebührenerträge und zur Veränderung des Anteils des Schulverbands an den Kosten der OGS und des Mittagstischs.

 

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