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ALLRIS - Vorlage

Sitzungsvorlage (öff. Beratung) - 2017/005/327

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Zu dem bestehenden Flächennutzungsplan wird die 28. Änderung aufgestellt, die für das Gebiet südlich der "Hauptstraße", westlich und nördlich der Bebauung in der Straße "Ohlenhof" sowie östlich der Bebauung in der Straße "An der Lohe" folgende Änderung der Planung vorsieht:

-Ausweisung einer Fläche für den Gemeinbedarf.

 

Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

 

Mit der Begleitung des Planverfahrens wird das Büro B2K Bock-Kühle-Körner, freischaffende Architekten und Stadtplaner aus Kiel, beauftragt.

 

Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und die Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.

 

Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll im Rahmen einer öffentlichen Auslegung für den Zeitraum von 14 Tagen erfolgen.

Oder:

Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll im Rahmen einer Informationsveranstaltung erfolgen.

 

 

Bemerkung:

Aufgrund des § 22 GO waren keine / folgende Gemeinvertreterinnen / Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen. Sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend:

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Gemeindevertretung Siek hat in der Sitzung am 27.09.2017 den Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 23 gefasst.

Planungsziel ist die Ausweisung einer Fläche für den Gemeinbedarf, um im Plangebiet eine Kindertagesstätte und ein Feuerwehrgerätehaus errichten zu können.

Zwischenzeitlich hat eine Vorabstimmung des Planungsziels mit dem Kreis Stormarn stattgefunden.

Daraus hat sich ergeben, dass das Aufstellungsverfahren nicht im vereinfachten Verfahren durchgeführt werden kann.

 

Dementsprechend kann der Flächennutzungsplan nicht durch eine einfache Berichtigung geändert werden, sondern ist im Rahmen eines regulären Bauleitplanverfahrens zu ändern.

 

Dafür ist zunächst der Aufstellungsbeschluss zur Flächennutzungsplanänderung zu fassen.

Im Anschluss daran kann die erste Beteiligung der Behörden und der Öffentlichkeit veranlasst werden.

Nach Abschluss dieses Verfahrensschrittes kann dann auch das Verfahren zum Bebauungsplan vorangetrieben werden.

 

Haushaltsmittel für die Planung werden für 2018 eingeplant.

 

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Anlagen

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