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ALLRIS - Vorlage

Sitzungsvorlage (öff. Beratung) - 2017/006/302

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:
a) Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen

Die während der frühzeitigen Beteiligung abgegebene Stellungnahme des Kreises Stormarn hat die Gemeindevertretung mit dem aus dem Abwägungsprotokoll ersichtlichen Ergebnis geprüft. Stellungnahmen seitens der Öffentlichkeit sind nicht abgegeben worden.

 

Das Planungsbüro wird beauftragt, den Kreis Stormarn von dem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

b) Entwurfs- und Auslegungsbeschluss

Der Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 8 A, Teilbereich II, für das Gebiet 'Reinbeker Straße 18', südlich 'Reinbeker Straße 16', östlich 'Reinbeker Straße 20 B', nördlich 'Reinbeker Straße 20 A und 20', westlich 'Reinbeker Straße' (L 222), sowie der Entwurf der dazugehörigen Begründung werden in den vorliegenden Fassungen gebilligt.

 

Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über die Auslegung zu benachrichtigen. Zusätzlich sind der Inhalt der Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung und die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB auszulegenden Unterlagen ins Internet einzustellen und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich zu machen.

 

Hinweis: Aufgrund des § 22 GO waren keine / folgende Gemeindevertreter von der Beratung ausgeschlossen:

Sie waren weder bei der Beratung noch bei der Beschlussfassung anwesend
 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

In der Sitzung der Gemeindevertretung am 07. August 2017 wurde der Vorentwurf gebilligt und die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 13 a Abs. 3 Nr. 2 BauGB beschlossen.

 

Auf die Planungsanzeige vom 09. August 2017 ist seitens der Landesplanungsbehörde noch keine Stellungnahme eingegangen. Falls dies noch geschieht, könnte über diese auch noch nach der öffentlichen Auslegung und vor dem Satzungsbeschluss abgewogen werden.

 

Während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 13 a Abs. 3 Nr. 2 i. V. m. § 3 Abs. 1 BauGB in der Zeit vom 21. August bis zum 01. September 2017 sind gleichfalls keine Stellungnahmen eingegangen.

 

Stellung genommen hat der Kreis Stormarn mit Schreiben vom 08. September 2017. Der Inhalt des Schreibens und der Vorschlag für die Abwägung sind dem dieser Vorlage beigefügten Abwägungsvorschlag zu entnehmen. Inhaltlich wird die Planung seitens des Kreises begrüßt. Es werden einige Anregungen und Hinweise zu Detailaspekten gegeben.

 

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Anlagen

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