Amt Siek

?

Kopfbereich / Header

Bürger + Gemeinde

Übersicht von Veranstaltungen und Meldungen

Sie sind hier: Bürger Gemeinden / Politik
ALLRIS - Vorlage

Sitzungsvorlage (öff. Beratung) - 2017/006/301

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:
a) Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen

Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 8 B (neu), Teilbereich I, abgegebenen Stellungnahmen der Behörden, der sonstigen Träger öffentlicher Belange und der Nachbargemeinden hat die Gemeindevertretung mit dem aus dem Abwägungsprotokoll ersichtlichen Ergebnis, das dem Original der Sitzungsniederschrift als Anlage beizufügen ist, geprüft. Stellungnahmen seitens der Öffentlichkeit sind nicht abgegeben worden.

 

Das Planungsbüro wird beauftragt, diejenigen, die eine inhaltliche Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

 

b) Satzungsbeschluss

Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches sowie nach § 84 der Landesbauordnung beschließt die Gemeindevertretung die 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 8 B (neu), Teilbereich I, für das Grundstück 'Groot Redder 2', Flurstück 21/39 (teilweise) der Flur 3, Gemarkung Stapelfeld, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung.

 

Die Begründung wird gebilligt.

 

Der Beschluss der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 8 B, Teilbereich I, durch die Gemeindevertretung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft erlangt werden kann.

 

Der Bürgermeister wird beauftragt, den Flächennutzungsplan zu berichtigen (30. Änderung des Flächennutzungsplanes durch Berichtigung).

 

 

Hinweis:

Aufgrund des § 22 GO waren keine Gemeindevertreter/innen von der Beratung ausgeschlossen.

 

Reduzieren

Sachverhalt

Sachverhalt:

Die öffentliche Auslegung des Bauleitplans fand in der Zeit vom 21. August bis einschließlich  22. September 2017 statt. Stellungnahmen seitens der Öffentlichkeit sind nicht abgegeben worden.

 

Die berührten Behörden, die sonstigen Träger öffentlicher Belange und die Nachbargemeinden sind mit Schreiben vom 09. August 2017 gemäß § 4 Abs. 2 bzw. § 2 Abs. 2 BauGB beteiligt und um Abgabe einer Stellungnahme bis zum Ende der Auslegungsfrist gebeten worden.

 

Die eingegangenen Stellungnahmen, die aus dem dieser Vorlage beigefügten Abwägungsprotokoll ersichtlich sind, führen zu keiner Änderung der ausgelegten Planunterlagen. Lediglich der Straßenquerschnitt 'Groot Redder' einschließlich Nebenanlagen und geplanter Lärmschutzwand ist auf dem Plan auf Anregung des Landesbetriebes für Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein, Niederlassung Lübeck, nachrichtlich mit aufgenommen worden. Die 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 8 B (neu), Teilbereich I, kann somit als Satzung beschlossen und der Flächennutzungsplan berichtigt werden (30. Änderung des Flächennutzungsplanes durch Berichtigung).

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...