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ALLRIS - Vorlage

Sitzungsvorlage (öff. Beratung) - 2017/006/295

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:
Der Beschlussvorschlag ergibt sich aus der Beratung.

 

Die Gebühren im Elementarbereich werden für 2018 in gleicher Höhe wie 2017 festgesetzt. Die Gebühr für die altersgemischte Spätgruppe wird festgesetzt auf 36,00 Euro. Für den Krippenbereich wäre ein Kostendeckungsgrad festzusetzen (34,5% oder 35,0%).

 

Die Verpflegungskosten werden ab 01.01.2018 wie folgt festgesetzt:

 

Mittagstisch:monatlich 47,80 Euro

Kostgeld (Frühstück/Imbiss): monatlich 14,30 Euro

 

Eine Änderung der Gebühren bedarf einer Satzungsänderung bzw. aus Gründen der Übersichtlichkeit einer Neufassung, welche vorbereitet ist und lediglich um die neuen Gebühren zu ergänzen wäre.

Die Beteiligung des KiTa-Beirates ist herbeizuführen; die schriftliche Stellungnahme muss der Gemeindevertretung Stapelfeld vor dessen Entscheidung vorliegen.
 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:
 

Die Gebührenkalkulationen für die Betreuungsgebühren und die Verpflegungsgebühren (Mittagstisch und Kostgeld) für die KiTa Stapelfeld wurden für das Jahr 2018 anhand folgender Daten / Grundlagen vorgenommen:

 

-          Pädagogische Personalstunden 574,5 Stunden (inkl. Springer und 2,0 Schlüssel 1 Gruppe Ele-Ganztagsbereich)

-          30 Std. Wirtschaftspersonal

-          17,5 Std. Küchenkraft (für Verpflegungskosten – sh. Kalkulation Verpflegung)

-          Aufwendungen der laufenden Verwaltung, Unterhaltung und des Betriebes der KiTa einschließlich der Verzinsung des aufgewendeten Kapitals (kalkulatorische Zinsen) und der Abschreibungen

 

Gebühren für die Betreuung:

Bei der Kalkulation der Elterngebühren entstehen für 2018 Betriebskosten in Höhe von 986.040,60 Euro, welche zum Teil auf die Eltern in Form von Gebühren umgelegt werden. In 2017 wurden für den Elementarbereich 37% und für den Krippenbereich 34,5% der Betriebskosten als Elterngebühren erhoben. Bei den Aufwendungen sind alleine durch den Tarifabschluss Tarifsteigerungen von 2,4 % berücksichtigt. Weiterhin wurden die Aufwendungen für die Ausbilung der Quereinsteigerin sowie des zusätzlichen Personals für die Erweiterung der Ele-Ganztagsbetreuung von 1,5 auf 2,0 (abzüglich geschätzter Förderungen) einbezogen. Dieses Personal kommt dem gesamten Elementarbereich zugute, sodass in der Kostenträgerrechnung einheitlich ein Schlüssel von 1,5 gewählt wurde.

 

Weiterhin wurden die Kosten für die neue altersgemischte Spätgruppe von 16.00 Uhr bis 17.00 Uhr ermittelt.

 

Aufgrund dieser Berechnungen ergibt sich bei einem Deckungsgrad im Elementarbereich von 38,5 % nur eine geringe bis keine Erhöhung im Vergleich zu 2017. Im Krippenbereich wurden Berechnungen mit 34,5% und 35% vorgenommen, was zu einer durchschnittlichen Erhöhung um 1,57 % (34,5%) bzw. 3,05% (35%) führt (Anlagen 6 und 7).

 

Alternativ wurde eine Berechnung ohne die altersgemischte Spätgruppe (auch ohne Personalstunden und –kosten) vorgenommen, wobei hier die Betriebskosten bei 968.840,60 Euro liegen (Anlagen 8 und 9).

 

Wie bereits im vergangenen Jahr erläutert, ergäbe ein unter 37,5%iger Deckungsgrad im Krippenbereich für die Gemeinde als Träger der Einrichtung zum einen einen höheren Gemeindeanteil und zum anderen dürfte dann auch die Sozialstaffel mit dem Kreis Stormarn lediglich in der Höhe des entsprechenden Deckungsgrades (unter 37,5%) abgerechnet werden. Dies bedeutet zum einen niedrigere Sozialstaffelerträge, zum anderen zusätzlich einen Gemeindeanteil, der bei 37,5% nicht entsteht. Auch im Elementarbereich würde im Sozialstaffelfall ein Gemeindeanteil entstehen, da mit dem Kreis Stormarn lediglich in Höhe von 37,5% abgerechnet werden kann.

 

Zum Vergleich wurde eine Aufstellung vorgenommen, in der die Gebühren pro Betreuungsstunde von anderen Kommunen dargestellt sind (Anlage 8). Hier gibt es Kommunen, in denen die Elterngebühr pro Stunde im Ele-Bereich bei 40,00 Euro und im Krippenbereich bei 65,00 Euro liegt.

 

Ergebnis Ele 38,5%, Krippe 34,5% mit Spätgruppe:

 

 

Ergebnis Ele 38,5%, Krippe 35% mit Spätgruppe:

 

Gebühren für die Verpflegung:

Als Grundlage für die Berechnung der Verpflegungskosten wurden die Aufwendungen für die Positionen Mittagstisch und Kostgeld (Frühstück/Imbiss) sowie für die Küchenkraft mit wöchentlich 17,5 Personalstunden (2017 = 14,5 Stunden) berücksichtigt. Die Aufwendungen wurden um die in 2016 angefallene Unterdeckung in Höhe von 386,20 Euro erhöht (2017 = Reduzierung Aufwendungen um Überschuss 2015 i.H.v. ca. 3.800 Euro), sodass sich bei einem Kostendeckungsgrad von 100 % nachfolgende Gebühren ergeben:

 

Eltern von Kindern, die bis 13.30 Uhr betreut werden, zahlen demnach monatlich anstatt 12,60 Euro künfig 14,30 Euro, alle anderen monatlich anstatt 55,10 Euro künftig 62,10 Euro. Alle Berechnungsblätter für die Verpflegungskosten sind in den Anlagen 11-13 beigefügt.

 

Abschließend noch einmal der Hinweis, dass bei der Festsetzung der Elterngebühren der KiTa-Beirat gem. § 18 KiTaG mitwirkt. Die Stellungnahme des KiTa-Beirates ist dem Träger vor dessen Entscheidung schriftlich mitzuteilen. Folglich wäre vor Beschlussfassung der Gemeindevertretung Stapelfeld der KiTa-Beirat entsprechend zu beteiligen und um schriftliche Stellungnahme zu bitten.

 

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