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ALLRIS - Vorlage

Sitzungsvorlage (öff. Beratung) - 2017/004/411

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Entwurfs und Auslegungsbeschluss

Der Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 12 für das Gebiet zwischen Dorfstraße und dem Großen Teich, südlich Jungfernstieg und die Begründung hierzu wird in der vorliegenden Fassung gebilligt.

 

Der Entwurf des Planes und der Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Die von der Planung berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind nach § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen und von der Auslegung zu benachrichtigen.

 

Bemerkung:

Aufgrund des § 22 GO waren keine Gemeinvertreterinnen / Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Gemeindevertretung hat in ihrer Sitzung am 28.11.2016 beschlossen, die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 12 im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB ohne Vornahme einer Umweltprüfung aufzustellen.

 

Die von der Gemeindevertretung am 26.06.2017 gebilligten Planunterlagen wurden in der Zeit vom 21.08.2017 – 01.09.2017 gem. § 3 Abs. 1 i.V.m. § 13a Abs. 3 Nr. 2 BauGB öffentlich ausgelegt, so dass sich die Öffentlichkeit frühzeitig über die Ziele und Zwecke der Planung informieren und eine Stellungnahme dazu abgeben konnte.

 

Stellungnahmen wurden in dieser Zeit nicht eingereicht. Eine Abwägung entfällt daher.

Die Planunterlagen behalten dadurch den Stand vom 26.06.2017 und können nach Beratung des Entwurfs- und Auslegungsbeschlusses an die betroffenen Behörden und Träger öffentlicher Belange zur Stellungnahme gegeben werden.

Parallel dazu wird die Auslegung für den Zeitraum eines Monats durchgeführt.

 

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Anlagen

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