Amt Siek

?

Kopfbereich / Header

Bürger + Gemeinde

Übersicht von Veranstaltungen und Meldungen

Sie sind hier: Bürger Gemeinden / Politik
ALLRIS - Vorlage

Sitzungsvorlage (öff. Beratung) - 2014/005/021-1

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:
a) Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen

Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplanes Nr. 19 der Gemeinde Siek, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) sowie der Begründung hierzu, abgegebenen Stellungnahme der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden geprüft und, wie in der Anlage aufgeführt, abgewogen.

 

Der Bürgermeister wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis der Abwägung mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

b) Satzungsbeschluss

Aufgrund des § 10 Abs. 1 des Baugesetzbuches in der zurzeit geltenden Fassung wird der Bebauungsplan Nr. 19 für das Gebiet südlich "Hauptstraße", nordwestlich „An der Lohe“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), in der vorliegenden Fassung als Satzung beschlossen.

 

Der Ausgleich in Form von Baumpflanzungen ist in Gänze auf dem privaten Grundstück des Investors vorzunehmen.

 

Die Begründung zum Bebauungsplan Nr. 19 wird unter Berücksichtigung der Abwägungsergebnisse gebilligt.

 

Der Beschluss des Bebauungsplanes durch die Gemeindevertretung ist nach § 10 Abs. 3 Baugesetzbuch ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.


 

Reduzieren

Sachverhalt

Sachverhalt:
In der Sitzung der Gemeindevertretung am 28.10.2013 wurde der Entwurfs- und Auslegungsbeschluss gefasst. Die Auslegung nebst Beteiligung der Träger öffentlicher Belange hat daraufhin in der Zeit vom 20.01.2014 bis zum 19.02.2014 stattgefunden.

 

In diesem Zeitraum wurden Stellungnahmen vorgebracht, die in der Anlage nebst Abwägungsvorschlägen aufgeführt sind.

 

Entsprechend der Beratung im Bauausschuss am 01.04.2014 wurde die Planzeichnung angepasst, indem die östliche Baugrenze des rückwärtigen Baufeldes um 3 m nach Nordosten erweitert wurde, um die Errichtung eines Wohngebäudes nördlich des bestehenden Wohnhauses zu ermöglichen.

Die im Baufenster befindlichen Bäume sind als „künftig wegfallend“ gekennzeichnet worden.

 

Der dafür zu erbringende Ausgleich in Form von 8 anzupflanzenden Bäumen kann im nordöstlichen Bereich des Bebauungsplanes und auf dem angrenzenden Flurstück 99/23 erfolgen. Zwei in diesem Bereich nicht unterzubringenden Bäume sollten auf gemeindlichem Grund gepflanzt werden. Die Gemeinde kann jedoch keinen Standort zur Verfügung stellen, so dass der Grundeigentümer gehalten ist, Standorte auf dem eigenen Grundstück zu finden.
 

Reduzieren

Anlagen

Loading...