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ALLRIS - Vorlage

Sitzungsvorlage (öff. Beratung) - 2017/004/401

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Hoisdorf beschließt die KiTa-Satzung rückwirkend zum 01.08.2017, wie sie sich aus der Anlage ergibt.

 

Die Satzung ist auszufertigen und öffentlich bekannt zu machen.
 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:
Seit dem 01.08.2017 wird eine Spontabetreuung in der KiTa Hoisdorf angeboten. Die Gebühren hierfür wurden bisher noch nicht in der Satzung erfasst.

 

Berechnung:

Gemäß Gebührenkalkulation ergibt sich im Elementarbereich eine Gebühr von 1,88 € pro Betreuungsstunde, für den Hortbereich von 2,29 € pro Betreuungsstunde. Um den Mehraufwand (u. a. Führung separater Betreuungslisten in der KiTa, Eingabe der Daten in das KiTa-Programm, Erstellung der Bescheide für die Spontanbetreuung) zu decken und die Abrechnung zu vereinfachen, wird eine einheitliche Gebühr von 4,00 € pro Betreuungsstunde für die Spontanbetreuung der Elementar- und Hortkinder vorgeschlagen. 

 

Für die Spontanbetreuungen werden keinerlei Gebührenermäßigungen gem. § 8 der KiTa-Satzung gewährt.

 

Die Abrechnung erfolgt im Nachhinein quartalsweise bzw. halbjährlich. Die Änderungen wurden unter § 6 Abs. 5 in die KiTa-Satzung aufgenommen.

 

Weiter wurde unter § 11 Abs. 1 aufgenommen, dass bis zu 2 Spätgruppen eingerichtet werden können. Die KiTa-Leitung wird in der Sitzung des Finanzausschusses ergänzend hierzu Auskunft geben können.

 

Der Satzungsentwurf wird in der nächsten Sitzung des KiTa-Beirates Hoisdorf behandelt.
 

 

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Anlagen

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