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ALLRIS - Vorlage

Sitzungsvorlage (öff. Beratung) - 2017/002/171

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Der Gemeindevertretung der Gemeinde Braak wird empfohlen, den Jahresabschluss 2015 und den Lagebericht der Gemeinde Braak in den endgültigen Fassungen zu beschließen.

Der in der Bilanz zum 31.12.2015 festgestellte Jahresüberschuss beträgt 918.698,59 €. Hiervon ist der Allgemeinen Rücklage ein Betrag von 734.958,87 € und der Ergebnisrücklage ein Betrag von 183.739,72 € zuzuführen.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Aufgrund des § 95 m der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO) hat die Gemeinde Braak zum Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen, in dem das Ergebnis der Haushaltswirtschaft des Haushaltsjahres nachzuweisen ist. Der Jahresabschluss muss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gemeinde Braak vermitteln und ist zu erläutern. 

 

Nach den Bestimmungen der Gemeindeordnung (§ 95 n Abs. 5 GO) obliegt dem Bau- und Finanzausschuss der Gemeinde Braak die Prüfung des Jahresabschlusses.

 

Der Prüfungsinhalt ergibt sich aus § 95 n Abs. 1 GO i.V. mit Abs. 6 GO:

Der Jahresabschluss und der Lagebericht ist mit allen Unterlagen dahin zu prüfen, ob

 

  1. der Haushaltsplan eingehalten ist,
  2. die einzelnen Rechnungsbeträge sachlich und rechnerisch vorschriftsmäßig begründet und belegt worden ist,
  3. bei den Erträgen, Aufwendungen, Einzahlungen und Auszahlungen sowie bei der Vermögens- und Schuldenverwaltung nach den geltenden Vorschriften verfahren worden ist,
  4. das Vermögen und die Schulden richtig nachgewiesen worden sind,
  5. der Anhang zum Jahresabschluss vollständig und richtig ist,
  6. der Lagebericht zum Jahresabschluss vollständig und richtig ist.

 

Die Prüfung kann nach pflichtgemäßen Ermessen beschränkt und auf die Vorlage einzelner Prüfungsunterlagen verzichtet werden.

 

Die Prüfung kann nach Prüfungsschwerpunkten erfolgen und sollte stichprobenartig sein. Eine Beschränkung nach pflichtgemäßem Ermessen könnte z.B. auf ausgewählte Bilanzpositionen erfolgen, um so festzustellen, ob das Vermögen und die Schulden richtig nachgewiesen sind. 

 

Nach Abschluss der Prüfung sind die Prüfungsbemerkungen in einem Schlussbericht zusammenzufassen. Der Bericht endet mit einem Prüfungsvermerk, dieser könnte wie folgt aussehen:

 

„Nach Prüfung des Jahresabschlusses für das Haushaltsjahr 2015 kann festgestellt werden, dass

 

  1. der Haushaltsplan 2015 eingehalten worden ist,
  2. die einzelnen Rechnungsbeträge sachlich und rechnerisch vorschriftsmäßig begründet und belegt worden sind,
  3. bei den Erträgen, Aufwendungen, Einzahlungen und Auszahlungen sowie bei der Vermögens- und Schuldenverwaltung nach den geltenden Vorschriften verfahren worden ist,
  4. das Vermögen und die Schulden richtig nachgewiesen worden sind,
  5. der Anhang zum Jahresabschluss vollständig und richtig ist,
  6. der Lagebericht zum Jahresabschluss vollständig und richtig ist.

 

Die Prüfung hat zu keinen nennenswerten/folgenden Beanstandungen geführt. 

 

Der Jahresabschluss 2015 und der Lagebericht vermitteln ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gemeinde Braak.“

 

Der Jahresabschluss 2015 kann zusammen mit dem Schlussbericht der Gemeindevertretung  der Gemeinde Braak zur Beratung vorgelegt werden.

 

Umfangreiche Fragen sollten bereits möglichst vor der Sitzung dem Amt zur Verfügung gestellt werden, damit diese dann in der Sitzung abschließend beantwortet werden können.

 

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Anlagen

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