Amt Siek

?

Kopfbereich / Header

Bürger + Gemeinde

Übersicht von Veranstaltungen und Meldungen

Sie sind hier: Bürger Gemeinden / Politik
ALLRIS - Vorlage

Sitzungsvorlage (öff. Beratung) - 2017/005/301

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:
entfällt.
 

 

Reduzieren

Sachverhalt

Sachverhalt:
Auf Wunsch des Bürgermeisters wird verwaltungsseitig wie folgt die derzeitige gesetzliche Regelung zu den Straßenausbaubeiträgen dargestellt:

 

Derzeit besteht eine Rechtspflicht zur Erhebung von Straßenausbaubeiträgen, und zwar ist dies in § 76 Gemeindeordnung SH (GO) geregelt.

 

Auszug § 76 GO:

(1)   Die Gemeinde erhebt Abgaben nach den gesetzlichen Vorschriften

(2)   Sie hat die zur Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlichen Finanzmittel

  1. aus Entgelten für ihre Leistungen
  2. im Übrigen aus Steuern

 

zu beschaffen, soweit die sonstigen Einnahmen nicht ausreichen.

 

Der Koalitionsvertrag für die 19. Wahlperiode des Schleswig-Holsteinischen Landtages (2017-2022) zwischen der CDU, Bündnis 90/Die Grünen und der FDP führt hierzu folgendes aus:

 

Straßenausbaubeiträge:

„Die Kommunen erhalten die Möglichkeit, zukünftig in eigener Verantwortung auf Straßenausbaubeiträge zu verzichten. Dieses werden wir gesetzlich regeln. Der Verzicht auf die Erhebung von Ausbaubeiträgen darf dabei nicht zu Nachteilen bei der Genehmigung des Kommunalhaushaltes oder der Mittelzuweisung durch das Land führen.“

 

Die gesetzliche Regelung bleibt abzuwarten.

 

(Nachrichtlicher Hinweis: Mit Änderungsgesetz vom 30.11.2012 wurde seinerzeit § 76 Absatz 2 Satz 2 GO aufgehoben, wonach eine Rechtspflicht zur Erhebung von Straßenausbaubeiträgen nicht bestand. § 8 Kommunalabgabengesetz SH (KAG) regelt die Beitragszahlungen für Straßenbaumaßnahmen der Gemeinde (einmalige Beiträge), § 8a KAG die wiederkehrenden Beiträge)

 

Aktualisierung (12.09.2017):

 

Mit Datum vom 08.09.2017 wurde der Gesetzentwurf zur Aufhebung der Erhebungspflicht für Straßenausbaubeiträge vorgelegt. Dieser, sowie die Begründung, sind als Anlage beigefügt.
 

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...