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ALLRIS - Vorlage

Sitzungsvorlage (öff. Beratung) - 2013/003/005

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeinde Brunsbek beschließt die Satzung über die Erhebung von Beiträgen für die Herstellung, den Ausbau, die Erneuerung sowie den Umbau von Straßen, Wegen und Plätzen in der Gemeinde Brunsbek (Straßenbaubeitragssatzung)

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Sachverhalt

 

Sachverhalt:

 

Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO) und der §§ 1, 2 und 8 des Kommunalabgabengesetzes des Landes Schleswig-Holstein (KAG) besteht eine Rechtspflicht zur Erhebung von Straßenausbaubeiträgen.

 

In der Gemeinde Brunsbek ist die Rechtspflicht über die mit Wirkung vom 06.02.1991 in Kraft getretene Satzung nebst 1. Änderung vom 04.12.1991 und der 2. Änderung vom 06.09.1994 über die Erhebung von Beiträgen für den Ausbau von Straßen, Wegen und Plätzen nicht mehr abgedeckt. Aufgrund
§ 2 Kommunalabgabengesetz verlieren Satzungen über kommunale Abgaben spätestens 20 Jahre nach Inkrafttreten automatisch ihre Gültigkeit. Dieses gilt immer für die Satzung als Ganzes; erfolgte Teiländerungen verlängern die Gültigkeit nicht.

 

Damit besteht in der Gemeinde Brunsbek keine gültige Satzung über die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen.

 

Die Gemeindevertretung hat auf ihrer Sitzung am 04.09.2013 nach Beratung mit den aufgeführten Änderungen beschlossen die in der Anlage beigefügte Straßenbaubeitragssatzung zu beschließen.

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Anlagen

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