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ALLRIS - Vorlage

Sitzungsvorlage (öff. Beratung) - 2017/006/265

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:
a) Abwägung (frühzeitige Beteiligung)

 

Die während der frühzeitigen Beteiligung abgegebene Stellungnahme des Kreises Stormarn hat die Gemeindevertretung mit dem aus dem Abwägungsprotokoll ersichtlichen Ergebnis geprüft. Stellungnahmen seitens der Öffentlichkeit sind nicht abgegeben worden.

 

Der Bürgermeister wird beauftragt, den Kreis Stormarn von dem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

 

b) Billigung des Entwurfs und öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB

 

Der Entwurf der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 8 B (neu), Teilbereich I, für das Grundstück 'Groot Redder 2', Flurstück 21/39 (teilweise) der Flur 3, Gemarkung Stapelfeld, sowie der Entwurf der dazugehörigen Begründung werden in den vorliegenden Fassungen gebilligt.

 

Die Entwürfe des Planes und der Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Die berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind nach    § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen und von der Auslegung zu benachrichtigen.

 

 

Hinweis:

Aufgrund des § 22 GO waren keine Gemeindevertreter/innen von der Beratung ausgeschlossen.
 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:
Die Gemeindevertretung hat in ihrer Sitzung am 01. August 2016 beschlossen, die               4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 8 B (neu), Teilbereich I, für das Gebiet Groot  Redder 2, Flurstück 21/39 (teilweise), im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB ohne Vornahme einer Umweltprüfung durchzuführen. In der Sitzung der Gemeindevertretung am 03. April 2017 wurde, nachdem zuvor eine Verkehrslärmuntersuchung eingeholt worden war, der Vorentwurf gebilligt und die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 13 a Abs. 3 Nr. 2 BauGB beschlossen. Das Plangebiet hat eine Größe von ca. 1.767 m² und ist im derzeit geltenden Bebauungsplan, ebenso wie im Flächennutzungsplan, als 'Dorfgebiet' (MD) ausgewiesen. Zukünftig soll eine Ausweisung als 'Allgemeines Wohngebiet' (WA) erfolgen. Es werden folgende Planungsziele verfolgt:

 

-Berücksichtigung der geänderten Nutzungsabsichten durch Festsetzung eines 'Allgemeinen Wohngebietes' (WA) anstelle eines 'Dorfgebietes' (MD);

-Vorgabe von planungsrechtlichen Festsetzungen und örtlichen Bauvorschriften im Interesse einer Einbindung in das Siedlungsgefüge;

-Förderung der Innenentwicklung durch Nachnutzung einer künftig fortfallenden Scheune;

-Aktivierung von Baulandreserven im Innenbereich.

 

Auf die Planungsanzeige vom 15. Mai 2017 ist seitens der Landesplanungsbehörde noch keine Stellungnahme eingegangen. Falls dies noch geschieht, könnte über diese auch noch nach der öffentlichen Auslegung und vor dem Satzungsbeschluss abgewogen werden.

 

Während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 13 a Abs. 3 Nr. 2 i. V. m.    § 3 Abs. 1 BauGB in der Zeit vom 06. bis zum 23. Juni 2017 sind gleichfalls keine Stellungnahmen eingegangen.

 

Stellung genommen hat der Kreis Stormarn mit Schreiben vom 14. Juni 2017. Der Inhalt des Schreibens und der Vorschlag für die Abwägung sind dem dieser Vorlage beigefügten Abwägungsprotokoll zu entnehmen. Inhaltlich wird die Planung seitens des Kreises begrüßt und es werden einige Anregungen und Hinweise zu Detailaspekten gegeben.
 

 

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Anlagen

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