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ALLRIS - Vorlage

Sitzungsvorlage (öff. Beratung) - 2013/003/004

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:
Die Gemeinde Brunsbek beschließt den Lärmaktionsplan in der folgenden Fassung:

 

 

Gemeinde Brunsbek     

 

   Der Bürgermeister

 

Lärmaktionsplan der Gemeinde Brunsbek

gem. § 47d Bundes-Immissionsschutzgesetz
vom

 

1. Allgemeines

1.1 Beschreibung der Gemeinde sowie der Hauptverkehrsstraßen und anderer Lärmquellen, die zu berücksichtigen sind
 

Beschreibung der Lage:

           Die Gemeinde Brunsbek - bestehend aus 3 Ortsteilen- liegt im Kreis    

           Stormarn des Landes Schleswig-Holstein, außerhalb der Ballungsgebiete.

 

 

Beschreibung der Umgebung:

Die Gegend ist ländlich geprägt. Die Gemeinde grenzt an die Gemeinde Barsbüttel.

 

Beschreibung der Flächennutzung:


Das Gebiet wird durch Wohnnutzung und landwirtschaftliche Betriebe geprägt.

 

Anzahl der Einwohner der Gemeinde: 1647

 

Gesamtfläche der Gemeinde in qkm: 14,3

 

Gesamte Länge der kartierten Hauptverkehrsstraßen im Gemeindegebiet in km: 0,4

 

Für die Aktionsplanung zuständige Behörde

    Amt Siek, Hauptstraße 49, 22962 Siek

    Tel.: 0 41 07/ 88 93 0, Fax.: 0 41 07/ 88 93 88, info@amtsiek.de

    Gemeindeschlüssel Gemeinde Brunsbek: 62088

 

 

Rechtlicher Hintergrund

            Zur Umsetzung der Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG sind gemäß §47   

            a-f Bundes-Immissionsschutzgesetz  Lärmaktionspläne aufzustellen, mit 

            denen Lärmprobleme und Lärmauswirkungen geregelt werden.

 

1.4   Geltende Grenzwerte

         Geltende nationale Grenzwerte sind in der Anlage 1 zusammengefasst

2. Bewertung der Ist-Situation
2.1 Zusammenfassung der Daten aus den Lärmkarten

 

Geschätzte Zahl der von Lärm an Hauptverkehrsstraßen belasteten Menschen in der Gemeinde Brunsbek

 

LDEN
dB(A)

Belastete Menschen –
Straßenlärm

über 55 bis 60

0

über 60 bis 65

0

über 65 bis 70

0

über 70 bis 75

0

über 75

0

Summe

0

 

LNight
dB(A)

Belastete Menschen –
Straßenlärm

über 50 bis 55

0

über 55 bis 60

0

über 60 bis 65

0

über 65 bis 70

0

über 70

0

Summe

0

 

 

LDEN
dB(A)

Straßenlärm

über

bis

Fläche (qkm)

Wohnungen
(nach VBEB)

55

65

0,09

0

65

75

0,00

0

75

 

0,00

0

 

2.2 Bewertung der Anzahl von Personen, die Lärm ausgesetzt sind
 

       Im Gebiet der Gemeinde Brunsbek sind auf Grundlage der Lärmkartierung   

      2007 keine relevanten Lärmbelästigungen festzustellen.

 

2.3 Lärmproblemen und verbesserungsbedürftigen         

      Situationen

 

Im Gebiet der Gemeinde Brunsbek wurden auf Grundlage der Lärmkartierung 2012 keine Lärmprobleme und keine verbesserungsbedürftigen Situationen festgestellt.

 

3. Maßnahmenplanung             

3.1 Bereits vorhandene Maßnahmen zur Lärmminderung

 

Die Gemeinde hat die in ihrer Zuständigkeit möglichen Maßnahmen im 

      Rahmen der Bauleitplanung bereits umgesetzt. Dies ist aus den Angaben 

      entsprechend der beigefügten Anlage 2 erkennbar.   

 

3.2 Geplante Maßnahmen zur Lärmminderung für die nächsten 

       fünf Jahre

 

Da keine relevanten Lärmbelästigungen auf Grundlage der Lärmkartierung 2012 festzustellen sind, werden keine Maßnahmen zur Lärmminderung für die nächsten fünf Jahre geplant.

 

  3.3 Schutz ruhiger Gebiete / Festlegung und geplante Maßnahmen 

         zu deren Schutz für die nächsten fünf Jahre
 

           Die Gemeinde hat einen Landschaftsplan, in dem die schützenswerten 

           Gebiete festgesetzt sind. Hierin ist auch ein Landschaftsschutzgebiet 

           enthalten.             

 

 

 

3.4 Langfristige Strategien zu Lärmproblemen und  

      Lärmauswirkungen

 

              Einer langfristigen Strategie bedarf es nicht, da nach Auswertung der Lärmkartierung 2012 keine Lärmprobleme und verbesserungsbedürftige Situationen vorliegen und der Schutz ruhiger Gebiete ausreichend gewährleistet ist.

 

3.5 Schätzwerte für die Reduzierung der Zahl der betroffenen     

      Personen


keine

 

 

4. Formelle und finanzielle Informationen

    4.1 Datum der Aufstellung des Aktionsplans

Beschluss der Gemeindevertretung vom 06.03.2013

 

    4.2 Datum des Abschlusses des Aktionsplans

              Beschluss der Gemeindevertretung vom 02.10.2013

 

    4.3 Mitwirkung der Öffentlichkeit / Protokoll der öffentlichen 

         Anhörungen

 

-          Öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung 06.03.2013

-          Bekanntmachung Aktionsplan

 

    4.4 Bewertung der Durchführung und der Ergebnisse des   

         Aktionsplans

 

           Der Lärmaktionsplan wird gemäß § 47 d Abs. 5 BImSchG bei bedeutsamen    

           Entwicklungen für die Lärmsituation, ansonsten jedoch nach 5 Jahren   

           überprüft und erforderlichenfalls überarbeitet. Erfahrungen und Ergebnisse    

           des Aktionsplans werden dabei ermittelt und bewertet.

 

    4.5 Kosten für die Aufstellung und Umsetzung des Aktionsplans

    4.6 Weitere finanzielle Informationen

   4.7 Link zum Aktionsplan im Internet

              www.amtsiek.de

              www.laerm.schleswig-holstein.de

 

 

 

Gemeinde Brunsbek                              LS                                       Siek,

 

 

 

 

 

Der Bürgermeister

 

 

 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:
Die Umsetzung der Umgebungslärmrichtlinie befindet sich in der zweiten Stufe. Ziel der Umgebungsrichtlinie ist es, den verkehrlichen Lärm zu reduzieren. Es geht vornehmlich um Gesundheitsschutz, individuelles Wohlbefinden, Wohnqualität im Freien, Verbesserung der Luftqualität und attraktivere Gestaltung des Ortes in Sachen Tourismus. Dafür sind die Gemeinden aufgefordert nach § 47 d BImSchG einen Lärmaktionsplan aufzustellen, der Lärmbeeinträchtigungen benennt und Maßnahmen zur Lärmreduktion/-Beseitigung festlegt.

 

Für die Gemeinde Brunsbek haben sich nach eingehender Prüfung der Lärmsituation keine Lärmbeeinträchtigungen ergeben. Aus der Bewertung der Ist-Situation (Nr. 2 des Lärmaktionsplanes) sind von Verkehrslärm keine Personen betroffen.

 

Dieses Ergebnis ist im Lärmaktionsplan dargestellt.

 

Die von der Gemeindevertretung am 06.03.2013 beschlossene Öffentlichkeitsbeteiligung durch Auslegung des Lärmaktionsplanes war aus diesem Grund entbehrlich. Die Auslegung des Planes ist nicht gesetzlich vorgeschrieben, sie wird vom Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein lediglich empfohlen.

 

Der Lärmaktionsplan kann daher nun in der nachstehenden Fassung beschlossen werden.

 

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