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ALLRIS - Vorlage

Sitzungsvorlage (öff. Beratung) - 2017/004/355

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:
Der Finanzausschuss empfiehlt, die Gemeindevertretung fasst folgenden Beschluss:

Die 1. Nachtragshaushaltssatzung (gemäß Anlage) mit dazugehörigem Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2017 wird beschlossen.
 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:
Als Anlage ist der Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung nebst Nachtragshaushaltsplan 2017 (NHH – Satzung, Ergebnis- und Finanzplan,Teilergebnis- und Teilfinanzpläne, Produktkontenübersicht) beigefügt.

 

Der Nachtragshaushalt wird wegen des Ertrages aus der Veräußerung eines Grundstückes (Produkt 111004), der Abrechnung der Restarbeiten des neuen Feuerwehrgerätehauses Hoisdorf und der Erweiterung des Feuerwehrgerätehauses Oetjendorf (Produkt 126000) erforderlich. Daneben sind weitere Anpassungen an die laufende Geschäftsentwicklung erfolgt und die Beschlüsse der gemeindlichen Gremien berücksichtigt worden.

 

Des weiteren ist die Aufstockung der Gewerbesteuererträge sowie der Gewerbesteuerumlage (Produkt 611000) erfolgt. Durch die überdurchschnittlichen Gewerbesteuererträge ergeben sich zeitversetzt höhere Umlageaufwendungen im Haushaltsjahr 2018, die voraussichtlich zu einem Fehlbetrag im Ergebnisplan führen werden. Für diese später entstehenden Aufwendungen sind gemäß § 24 GemHVO-Doppik Finanzausgleichsrückstellungen zu bilden. Sie sind als Aufwand zu buchen und auf der Passivseite der Bilanz anzusetzen. Dadurch werden die Aufwendungen der Verursachungsperiode (Haushaltsjahr 2017) zugeordnet. Die Rückstellungen sind sodann ertragswirksam im Haushaltsjahr 2018 aufzulösen. Nach derzeitigem Stand errechnet sich ein voraussichtlicher Mehrbedarf bei den Umlageaufwendungen von insgesamt rd. 626.100 €. Da die Gewerbesteuer starken Schwankungen unterliegt, erfolgt die Veranschlagung der Finanzausgleichsrückstellung zu einem späteren Zeitpunkt mit dem 2. Nachtrag 2017.

 

Unter Berücksichtigung der im 1. Nachtrag 2017 vorgesehenen Änderungen schließt der Ergebnisplan mit einem Überschuss in Höhe von 995.500 € ab. Der Jahresfehlbetrag nach dem Ursprungshaushalt von 309.500 € konnte somit ausgeglichen werden.

 

Der Ergebnisplan schließt wie folgt ab:

Die Erträge erhöhen sich um 1.625.000 €.

Die Aufwendungen erhöhen sich um 320.000 €.

Der Jahresfehlbetrag verringert sich auf 0 €.

Der Jahresüberschuss wird auf 995.500 € festgesetzt.

 

Im Finanzplan hat sich der Bestand an eigenen Finanzmitteln durch den 1. Nachtrag 2017 wie folgt ermittelt:

42Änderung des Bestandes an eigenen Finanzmitteln – Haushalt 2017     - 1.849.500 €

Änderung des Bestandes an eigenen Finanzmitteln – Nachtrag 2017          834.000 €

Eigene Finanzmittel – neu         - 1.015.500 €

 

Unter Berücksichtigung des Anfangsbestandes an Finanzmitteln am 01.01.2017 in Höhe von rd. 3.462.500 € ergeben sich zum 31.12.2017 voraussichtlich liquide Mittel in Höhe von 2.447.000 €. Hierzu ist jedoch anzumerken, dass die in 2017 überdurchschnittlich hohen Gewerbesteuererträge auch höhere Umlageaufwendungen (FAG-, Kreis- und Amtsumlage) nach sich ziehen.

 

 

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Anlagen

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