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ALLRIS - Vorlage

Sitzungsvorlage (öff. Beratung) - 2017/004/330-1

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Planentwurf wird zur Kenntnis genommen.

Die weitere Beratung des Entwurfs erfolgt in der Sitzung des Bauausschusses am 10.04.2017.

 

Bemerkung:

Aufgrund des § 22 GO waren keine Gemeinvertreterinnen / Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:
In der Sitzung des Bauausschusses am 13.03.2017 wurde der erste Planvorentwurf in Anwesenheit des Grundeigentümers und des Stadtplaners beraten.

Hieraus hat sich ein Planentwurf ergeben. Hierzu wurde seitens der Verwaltung noch folgende Punkte angemerkt und durch das Planungsbüro eingearbeitet:

- die Stellplätze im direkten Umfeld des Gebäudes Dorfstraße Nr. 5 sind jetzt gem. Bauantragszeichnung dargestellt.

- Im Baufeld 6 -Torhaus- sind jetzt nur noch Nebenanlagen (Garagen) zulässig. Eine Wohnnutzung scheidet damit aus. Die Nummerierung der in der Reihenfolge aufsteigenden Baufelder ändert sich dadurch.

- Text: In den betreffenden Baufeldern ist jetzt nur noch 1 Wohneinheit je Wohngebäude zulässig, der Text ist unter Ziffer 2 entsprechend geändert.

 

(Hinweis:

Die Dorfstraße wurde teilweise in den Geltungsbereich aufgenommen, da sich die Gemeinde zum Zeitpunkt der Planaufstellung gegen die im Ursprungsplan Nr. 12 festgesetzten Parkplätze und für eine Überplanung dieses Bereiches ausgesprochen hat.)

 

Eine mögliche Teilung des Grundstückes sowie die Ausweisung der GRZ sind in einer weiteren Sitzung des Bauausschusses zu beraten.

Hierzu merkt das Planungsbüro an, dass eine Reduzierung der GRZ auf 0,15 für die Baufelder 2 – 7 (WA 1) eine maximal bebaubare Fläche von 1.029 m², und für die Baufelder 8 – 9 (WA 3) eine maximal bebaubare Fläche von 777 m² bedeuten würde (Baufeld 10 ist aufgrund der geänderten Nummerierung entfallen).

 

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Anlagen

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