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ALLRIS - Vorlage

Sitzungsvorlage (öff. Beratung) - 2017/002/152

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung beschließt die beigefügte Satzung für Sondervermögen der

Gemeinde Braak für die Kameradschaftspflege der Freiwilligen Feuerwehr Braak
 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:
Mit dem Gesetz zur Änderung des Brandschutzgesetzes (BrSchG) und der

Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO) vom 06.07.2016 (GVOBl. Schl.H., S. 552)

wurden neue gesetzliche Regelungen zum Thema Kameradschaftskassen der Feuerwehren

als Sondervermögen der Gemeinden geschaffen.

Die bereits bestehende Kameradschaftskasse der Freiwilligen Feuerwehr Braak wird

gemäß § 2a Absatz 1 BrSchG als Sondervermögen der Gemeinde Braak weitergeführt.

Zukünftig ist für die Kameradschaftskasse vom Wehrvorstand

1. ein Einnahme- und Ausgabeplan aufzustellen, der alle im Haushaltsjahr für die Erfüllung

der Aufgaben des Sondervermögens voraussichtlich eingehenden Einnahmen und zu

leistenden Ausgaben enthält,

2. eine Sonderkasse einzurichten und

3. eine Sonderrechnung zu führen.

Der Einnahme- und Ausgabeplan gemäß Ziffer 1 ist von der Mitgliederversammlung zu

beschließen und tritt nach Zustimmung der Gemeindevertretung in Kraft. Eine Arbeitsgruppe

des Landesfeuerwehrverbandes hat hierzu einen Handlungsleitfaden zur Umsetzung nebst

Muster eines Einnahme- und Ausgabeplanes erarbeitet, der regelmäßig fortgeschrieben

wird. Das Nähere über den Inhalt und die Ausführung des Einnahme- und Ausgabeplans, die Führung und Beaufsichtigung der Sonderkasse und der Sonderrechnung ist in einer Satzung zu regeln.

 

Das Ministerium für Inneres und Bundesangelegenheiten hat in diesem Zusammenhang eine Mustersatzung veröffentlicht, die die Grundlage für alle Feuerwehrkameradschafts-kassen darstellt.

Abweichungen von der Mustersatzung wären nach § 42 Abs. 2 Nr. 2 BrSchG vom

Ministerium für Inneres und Bundesangelegenheiten zustimmungsbedürftig und sind daher

im beigefügten Satzungsentwurf nicht enthalten.
 

 

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Anlagen

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