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ALLRIS - Vorlage

Sitzungsvorlage (öff. Beratung) - 2015/008/053-1

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:
a)

Die Schulverbandsversammlung Stapelfeld nimmt die Endabrechnung 2016 der OGS-Gebühren zur Kenntnis. Die Kostenunterdeckung beim Mittagstisch i.H.v. 7.373,10 Euro wird mit der Gebührenkalkulation 2018 aufgelöst und ist gem. § 50 Abs. 1 GemHVO-Doppik im Anhang des Jahresabschlusses 2016 anzugeben.

 

b)

Die Schulverbandsversammlung Stapelfeld ist grundsätzlich bereit / nicht bereit (bitte auswählen) ab 2018 geringere Kostendeckungsgrade beim Mittagstisch festzulegen.
 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:
Die Endabrechnung der OGS-Gebühren inkl. Mittagstisch 2016 liegt vor. Es ergibt sich insgesamt ein Minderertrag i.H.v. 3.540,09 Euro und errechnet sich wie folgt:

 


Der Mehrertrag bei der OGS-Gebühr i.H.v. 3.834 Euro resultiert aus den höheren Kinderzahlen im 1. Schulhalbjahr 2016/2017 (01.08.-31.12.2016). Der Minderertrag i.H.v. 7.374,09 Euro beim Mittagstisch hängt damit zusammen, dass mit einer täglichen Teilnahme am Mittagstisch von im Durchschnitt 31 Kindern gerechnet wurde. Tatsächlich ist es aber so, dass zwar im Durchschnitt 31 Kinder zum Mittagstisch angemeldet sind, diese aber nicht alle täglich essen. So gibt es Kinder, die nur einmal pro Woche essen, andere essen fünfmal die Woche. Auch krankheitsbedingte Abmeldungen vom Mittagstisch sind möglich. Aus diesen Gründen ist der Ertrag um 7.374,09 Euro geringer ausgefallen.

 

Gleiche Berechnungsgrundlage wurde für die Gebührenkalkulation 2017 angewendet, sodass auch hier mit Mindererträgen zu rechnen ist.

 

Um dieser Differenz entgegenzuwirken, wird die Kalkulation des Mittagstischs für 2018 neu betrachtet. Vorstellbar wäre, eine Gebühr anhand der Jahresportionen und nicht anhand der angemeldeten Kindern zu ermitteln. In 2016 wurden 4.214 Portionen gegessen. Wären diese Daten zugrundegelegt worden, wäre bei 100%iger Kostendeckung eine Gebühr pro Mahlzeit i.H.v. 6,37 Euro (26.853 Euro / 4.214 Portionen) entstanden. In 2016 lag die festgesetzte Gebühr pro Mahlzeit tatsächlich bei 4,27 Euro, für 2017 wurden 4,73 Euro pro Mahlzeit festgesetzt.

 

Der Schulverband Stapelfeld hat beschlossen, die Kosten des Mittagstischs zu 100% auf die Nutzer umzulegen. Demnach ist gem. § 6 Abs. 2 letzter Absatz des Kommunalabgabengesetzes (KAG) eine sich am Ende des Kalkulationszeitraums aus einer Abweichung der tatsächlichen von den kalkulierten Kosten ergebende Kostenüber- oder -unterdeckung innerhalb der auf die Feststellung der Über- oder Unterdeckung folgenden drei Jahre auszugleichen. Die Kostenunterdeckung 2016 beim Mittagstisch i.H.v. 7.373,10 Euro (7.374,09 Euro abzgl. Minderaufwand i.H.v. 0,99 Euro) wird demnach in der Gebührenkalkulation 2018 Berücksichtigung finden.

 

Unter Annahme der Kosten und Portionen analog 2016 betrüge die Gebühr für den Mittagstisch ab 2018 bereits ohne Hinzurechnung der Kostenunterdeckung aus 2016 pro Mahlzeit 6,37 Euro. Für die Gebührenkalkulation 2018 wäre zu überlegen, ob an der Vollkostendeckung für den Mittagstisch festgehalten werden soll oder ob abweichende – geringere – Kostendeckungsgrade (wie bei der OGS-, Spätdienst- und Ferienbetreuungsgebühr – für 2017 = 48%) festgelegt werden. Bei der Vollkostendeckung wäre zu erwarten, dass die Anzahl der Jahresportionen sinkt, die Personal- und Bewirtschaftungskosten aber bleiben und demnach die einzelne Mahlzeit noch teurer wird.

 

 

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