Vorlage - 2014/006/026
Sachverhalt: Die Fläche ist derzeit durch die 14. Änderung des Flächennutzungsplanes als Sondergebiet Erwerbsgärtnereien überplant. Daher ist die Änderung des Flächennutzungsplanes erforderlich.
Der Investor ist bereit, die Planungskosten zu übernehmen. Dies wird kurzfristig durch einen städtebaulichen Vertrag abgesichert. Beschlussvorschlag: Die Planungsziele werden wie folgt umschrieben: Darstellung gewerblicher Bauflächen im Anschluss an die nördlich bestehenden Gewerbeflächen.
Der Aufstellungsbeschluss ist gem. § 3 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
Mit der Planung soll das Büro Architektur + Stadtplanung, Herr Schwormstede, Graumannsweg 69, 22087 Hamburg, beauftragt werden.
Auf Basis des städtebaulichen Vorkonzeptes sind der Vorentwurf der Flächennutzungsplanänderung inklusive Begründung auszuarbeiten und die frühzeitigen Beteiligungen der Öffentlichkeit gemäß § 3(1) und der Behörden nach § 4(1) BauGB durchzuführen. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB soll im Rahmen einer öffentlichen Auslegung erfolgen. Anlage/n:
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