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ALLRIS - Vorlage

Sitzungsvorlage (öff. Beratung) - 2016/007/033

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:
 

Die Verbandsversammlung beschließt:

 

  1. Die Beiträge sind für einen Zeitraum von 20 Jahren jährlich mit einem gleichmäßigen Abschreibungssatz und rückwirkend ab 2013 aufzulösen.
  2. Der vorliegenden Gebührenkalkulation wird unter Berücksichtigung der aufgelösten Beiträge und einer Ergebnisverrechnung ab 2013 zugestimmt.
  3. Die Schmutzwassergebühren nach §12 der Beitrags- und Gebührensatzung, Abs. 8,1a. beträgt ab dem 01.01.2017 je m³ 2,82 €.
  4. Die Beitrags- und Gebührensatzung des Zweckverbandes „Abwasserverband Siek“ wird mit den entsprechenden Änderungen beschlossen. Sie ist durch den Verbandsvorsteher auszufertigen und örtlich bekanntzumachen.


 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:
 

Die Gebührenkalkulation liegt den Verbandsmitgliedern in tabellarischer Form vor. Ihr kann die Gebührenentwicklung, insbesondere unter Berücksichtigung anstehender Maßnahmen und der nicht mehr zu erwartenden Zinserträge entnommen werden.

 

Gegenüber den Vorjahren ist somit eine Anpassung des Gebührenbedarfes zu verzeichnen.

 

Nach §6 Abs.2, Satz 5 KAG besteht jedoch die Möglichkeit, zur Minderung der Benutzungsgebühren die Beiträge jährlich aufzulösen. In der vorliegenden Kalkulation wurde hierzu ein Zeitraum von 20 Jahren gewählt. Dieser kann bereits rückwirkend ab 2013 beginnen. Danach wäre eine Gebührenerhöhung von aktuell 2,64 €/m³ um rd. 7% auf 2,82 €/m³ notwendig.

 

 

 

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Anlagen

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