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ALLRIS - Vorlage

Sitzungsvorlage (öff. Beratung) - 2016/002/135

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung beschließt die Haushaltssatzung, den Ergebnis- und den Finanzplan für das Haushaltsjahr 2017.

Der Neubildung der Budgets, wie in der Anlage zur Vorlage dargestellt, wird zugestimmt.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:
Als Anlage werden der Entwurf der Haushaltssatzung, der Ergebnis- und Finanzhaushalt sowie die Teilergebnis- und Teilfinanzpläne des Haushaltsjahres 2017 vorgelegt.

Zur Nachvollziehbarkeit der einzelnen Konten sind die Produktkontenübersichten beigefügt.

 

Die Haushaltsansätze orientieren sich überwiegend an den Vorjahreswerten bzw. wurden angepasst und fortgeschrieben. Besonderheiten einzelner Haushaltsansätze sind bei den jeweiligen Konten erläutert.

 

Die Ansätze im Produkt 611000 – Steuern, allgemeine Zuweisungen, allgemeine Umlagen - sind nach den Vorgaben des Haushaltserlasses 2017 vom 08.09.2016 ermittelt worden. Die Kreisumlage wurde mit 34,50 % sowie die Amtsumlage mit 13,50 % berechnet.

 

Folgende wesentliche Maßnahmen wurden aufgenommen:

 

111004.5211000 - Unterhaltung der Liegenschaften   25.000 Euro

126000.0740000 - Brandschutz, Digitalfunk, Sirenenanlage  22.000 Euro

361100.5431500 - KiTa-Einrichtung, Planungskosten   50.000 Euro

541000.0910000 - Gemeindestraßen, Planungskosten Dorfstraße und Brookstraße

                   150.000 Euro

 

Der Ergebnisplan 2017 schließt wie folgt ab:

Gesamtbetrag der Erträge:                          3.474.400 Euro

Gesamtbetrag der Aufwendungen:              3.578.200 Euro

ergibt einen Jahresfehlbetrag:                        103.800 Euro

 

Der Finanzplan weist im Haushaltsplan 2017 zum Jahresende liquide Mittel in Höhe von 3.247.400 Euro aus. Diese errechnen sich zusammengefasst wie folgt:

 

Zeile im

Finanzplan:

  42      Änderung des Bestandes an eigenen Finanzmitteln      -   666.700 Euro

  43      + Anfangsbestand an Finanzmitteln                          3.914.100 Euro

  44      Liquide Mittel (Zeilen 42 und 43)                                                          3.247.400 Euro

 

Budgetbildung

 

Mit dem Haushalt 2017 wird verwaltungsseitig vorgeschlagen, die Budgets gem. § 20 Gemeindehaushaltsverordnung Doppik neu zu definieren.

Durch die Bildung von Budgets wird die Haushaltsführung flexibler und führt darüber hinaus zu einer eigenverantwortlichen Bewirtschaftung der Budgets durch die Fachbereiche.

Dieser Vorlage ist eine Budgetübersicht beigefügt, in der die bisher gebildeten Budgets den geplanten neuen Budgets gegenübergestellt sind.

 

 

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Anlagen

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