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ALLRIS - Vorlage

Sitzungsvorlage (öff. Beratung) - 2016/006/236

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung beschließt die Haushaltssatzung, den Ergebnis- und den Finanzplan und den Stellenplan für das Haushaltsjahr 2017.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:
 

Als Anlage werden der Entwurf der Haushaltssatzung, der Ergebnis- und Finanzhaushalt, die  Teilergebnis- und Teilfinanzpläne sowie der Stellenplan des Haushaltsjahres 2017 vorgelegt.

Zur Nachvollziehbarkeit der einzelnen Konten sind die Produktkontenübersichten beigefügt.

Die Haushaltsansätze orientieren sich an den Vorjahreswerten bzw. wurden angepasst und fortgeschrieben. Besonderheiten einzelner Haushaltsansätze sind bei den jeweiligen Konten erläutert.

 

Die Personalkosten sind dem jeweiligen Produkt zugeordnet. Es handelt sich hier um die Produkte 365000 – Kindertagesstätte – und 573000 – Bauhof -, auf die die Personalkosten verteilt worden sind.

 

Die Ansätze im Produkt 611000 – Steuern, allgemeine Zuweisungen, allgemeine Umlagen - sind nach den Vorgaben des Haushaltserlasses 2017 ermittelt worden.

Die Kreisumlage wurde mit 34,50 % sowie die Amtsumlage mit 13,50 % berechnet.

 

Folgende wesentliche Maßnahmen wurden in den Haushalt aufgenommen:

 

511000.0910000 - Resterschließung Baulandflächen B-Plan Nr. 5          110.000 Euro

538000.5221200 – Kanalsanierungen im Zuge von Straßensanierungen            80.000 Euro

541000.5221200 – Straßensanierungen              270.000.Euro

 

Der Ergebnisplan schließt wie folgt ab:

Gesamtbetrag der Erträge:    7.326.800 €

Gesamtbetrag der Aufwendungen:           7.838.000 €

ergibt einen Jahresfehlbetrag:      511.200 €

 

Der Finanzplan weist insgesamt liquide Mittel in Höhe von 4.599.400 Euro aus und errechnet sich zusammengefasst wie folgt:

 

Zeile im

Finanzplan:

   42     Änderung des Bestandes an eigenen Finanzmitteln - 3.025.700

   43     + Anfangsbestand an Finanzmitteln                  7.625.100 €

   44     Liquide Mittel (Zeilen 42 und 43)      4.599.400

 

 

Budgetbildung

 

Mit dem Haushalt 2017 wird verwaltungsseitig vorgeschlagen, die Budgets gem. § 20 Gemeindehaushaltsverordnung Doppik neu zu definieren.

Durch die Bildung von Budgets wird die Haushaltsführung flexibler und führt darüber hinaus zu einer eigenverantwortlichen Bewirtschaftung der Budgets durch die Fachbereiche.

Dieser Vorlage ist eine Budgetübersicht beigefügt, in der die bisher gebildeten Budgets den geplanten neuen Budgets gegenübergestellt sind.

 

 

 

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Anlagen

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