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ALLRIS - Vorlage

Sitzungsvorlage (öff. Beratung) - 2016/005/189-1

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

a) Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen

Die während der Beteiligung gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 8 – 4. Änderung der Gemeinde Siek, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) sowie der Begründung hierzu, abgegebenen Stellungnahmen der Behörden, der sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit werden geprüft und, wie in der Anlage aufgeführt, abgewogen.

 

b) Satzungsbeschluss

Aufgrund des § 10 Abs. 1 des Baugesetzbuches in der zurzeit geltenden Fassung wird der Bebauungsplan Nr. 8 – 4. Änderung der Gemeinde Siek für das Gebiet nördlich "Bültbek", westlich der Grundstücke Bültbek 10 bis Bültbek 20B sowie Hauptstraße 6, südlich "Bülthorst" sowie der Grundstücke Bültbek 42 und Bültbek 38, östlich des Regenrückhaltebeckens und der Biotopflächen an der Wandse, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), in der vorliegenden Fassung als Satzung beschlossen.

 

Die Begründung zum Bebauungsplan Nr. 8 – 4. Änderung wird unter Berücksichtigung der Abwägungsergebnisse gebilligt.

 

Der Beschluss des Bebauungsplanes durch die Gemeindevertretung ist nach § 10 Abs. 3 Baugesetzbuch ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

 

Bemerkung zur Abstimmung:

Aufgrund des § 22 GO waren keine / folgende Gemeindevertreter/innen von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

In der Sitzung der Gemeindevertretung am 29.02.2016 wurde der Entwurfs- und Auslegungsbeschluss gefasst. Die Auslegung wurde in der Zeit vom 21.03.2016 bis zum 22.04.2016 durchgeführt. In diesem Zeitraum wurden Stellungnahmen vorgebracht. Daraus ergab sich das Erfordernis, eine Altlastenuntersuchung für das Grundstück Bültbek 56 erstellen zu lassen.

Aus der Untersuchung ist ersichtlich, dass die Planung nicht beeinträchtigt wird. Der Satzungsbeschluss kann gefasst werden. Die Abwägungsvorschläge aller eingegangenen Stellungnahmen sind in der Anlage aufgeführt.

 

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Anlagen

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