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ALLRIS - Vorlage

Sitzungsvorlage (öff. Beratung) - 2016/004/268-2

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:
a) Abwägung der eingegangen Stellungnahmen

Die während der frühzeitigen Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 13a Abs. 3 Satz 2 BauGB abgegebenen Stellungnahmen werden, wie in der Anlage dargestellt, abgewogen.

 

b) Entwurfs- und Auslegungseschluss

Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 24 für das Gebiet südlich und östlich der Dorfstraße (K91), Dorfstraße 22 bis 24a (nur gerade Hausnummern) , und die Begründung hierzu werden in der vorliegenden Fassung mit folgender Änderung gebilligt:

Die Firsthöhe wird für das Grundstück 1 auf 9m reduziert.

 

Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über die Auslegung zu benachrichtigen.

 

Bemerkung zum Abstimmungsergebnis:

Aufgrund des § 22 GO waren keine Gemeinvertreterinnen / Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:
In der Zeit vom 06.06.2016 bis zum 05.07.2016 wurde die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit zum o.g. Verfahren durchgeführt.

Die Behörden und Träger öffentlicher Belange wurden am 30.06.2016 von der gemeindlichen Planung unterrichtet und um Abgabe einer Stellungnahme bis zum 01.08.2016 gebeten.

Die Stellungnahmen sind nebst Abwägungsvorschlägen in der Anlage aufgeführt.

 

Die Änderungen des Bauausschusses hinsichtlich der zulässigen Wohneinheiten wurden in die beigefügten Anlagen eingearbeitet.

Die Änderung der Firsthöhe auf 9m auf dem Grundstück 1 wurde noch nicht eingearbeitet, da dies nicht Bestandteil des Protokolls war, kann aber durch den Beschluss b) noch geändert werden.

 

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Anlagen

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