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ALLRIS - Vorlage

Sitzungsvorlage (öff. Beratung) - 2016/004/275

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:
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Sachverhalt

Sachverhalt:
Im Bereich nördlich der neu errichteten Feuerwehr setzt der Bebauungsplan Nr. 21 eine Firsthöhe von 62m über NN fest.

Aufgrund der örtlichen Gegebenheiten in Bezug auf die Geländehöhen sind mit dieser Festsetzung insbesondere auf den Grundstücken 6 und 7 nur Bungalowgebäude mit einer geringen Firsthöhe möglich, da sich die Oberkante des Geländes ungefähr auf Höhe des zur Straße angrenzenden Knickwalls befindet.

Sofern man das Gelände abtragen würde, würden sich die Hochbauten zwischen den rückwärtig angelegten Knick, dem Knick zur Straße und dem Lärmschutzwall zur Feuerwehr „eingraben“.

 

Herr Stolzenberg wird die Sachlage vor Ort prüfen und in der Sitzung für Fragen der Gemeinde und Diskussion eines Lösungsansatzes zur Verfügung stehen.

 

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Anlagen

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