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ALLRIS - Vorlage

Sitzungsvorlage (öff. Beratung) - 2016/004/268

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:
a) Abwägung der eingegangen Stellungnahmen

Die während der frühzeitigen Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 13a Abs. 3 Satz 2 BauGB abgegebenen Stellungnahmen werden, wie in der Anlage dargestellt, abgewogen.

 

b) Entwurfs- und Auslegungseschluss

Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 24 für das Gebiet südlich und östlich der Dorfstraße (K91), Dorfstraße 22 bis 24a (nur gerade Hausnummern) , und die Begründung hierzu werden in der vorliegenden Fassung gebilligt.

 

Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über die Auslegung zu benachrichtigen.

 

Bemerkung zum Abstimmungsergebnis:

Aufgrund des § 22 GO waren keine Gemeinvertreterinnen / Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:
In der Zeit vom 06.06.2016 bis zum 05.07.2016 wurde die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit zum o.g. Verfahren durchgeführt.

Die Behörden und Träger öffentlicher Belange wurden am 30.06.2016 von der gemeindlichen Planung unterrichtet und um Abgabe einer Stellungnahme bis zum 01.08.2016 gebeten.

 

Die Stellungnahmen sind nebst Abwägungsvorschlägen in der Anlage aufgeführt.

 

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Anlagen

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