Vorlage - 2016/006/221
Sachverhalt: In der Sitzung am 01.08.2016 hat die Gemeindevertretung den Aufstellungsbeschluss zur o.g. Planung gefasst. Zwischenzeitlich hat das Planungsbüro einen ersten Planvorentwurf erarbeitet. Zudem wurde ein Lärmgutachten erstellt. Die beigefügten Planunterlagen könnten nun der Öffentlichkeit im Rahmen einer Auslegung vorgestellt werden, sofern die Gemeinde die Unterlagen billigt.
Beschlussvorschlag: a)Billigung der Planunterlagen Die vorliegenden Planunterlagen werden in der vorliegenden Fassung vom 12.08.2016 gebilligt.
b)Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 13a Abs. 3 Nr. 2 BauGB Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. §13a Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 4 Abs. 1 BauGB und die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung gem. § 13a Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 3 Abs. 1 BauGB entfallen.
Die Öffentlichkeit kann sich gem. § 13a Abs. 3 Nr. 2 BauGB für die Zeit von 14 Tagen über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten und zur Planung äußern. Dies ist nebst Angabe des Zeitraumes öffentlich bekannt zu machen.
Hinweis: Aufgrund des § 22 GO waren keine Gemeindevertreter von der Beratung ausgeschlossen.
Anlage/n:
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