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ALLRIS - Vorlage

Sitzungsvorlage (öff. Beratung) - 2016/006/215-1

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:
Aufstellungsbeschluss

Für das Grundstück 'Groot Redder 2', Flurstück 21/39 (teilweise) der Flur 3, Gemarkung Stapelfeld, wird die 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 8B (neu) – Teilbereich 1 - aufgestellt.

Das Verfahren wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung durchgeführt.

 

Folgende Planungsziele werden verfolgt:

-Berücksichtigung der geänderten Nutzungsabsichten durch Festsetzung eines allgemeinen Wohngebietes (WA) anstelle eines Dorfgebietes (MD);

-Vorgabe von planungsrechtlichen Festsetzungen und örtlichen Bauvorschriften im Interesse einer Gliederung der Reihenhauszeile;

-Förderung der Innenentwicklung durch Nachnutzung einer künftig fortfallenden Scheune;

-Aktivierung von Baulandreserven im Innenbereich.

 

Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

 

Mit der Ausarbeitung der Planung wird das Büro für Bauleitplanung, Uwe Czierlinski, Kronberg 33, 24619 Bornhöved, beauftragt. Die mit der Planung verbundenen Kosten werden durch den Grundeigentümer erstattet.

 

Hinweis: Aufgrund des § 22 GO waren keine / folgende Gemeindevertreter von der Beratung ausgeschlossen:

Sie waren weder bei der Beratung noch bei der Beschlussfassung anwesend.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:
Der beauftragte Architekt ist bereits 2015 mit einem Bebauungskonzept auf die Gemeinde zugegangen und hat um Änderung des Bebauungsplanes gebeten. Ziel war die Errichtung eines größeren Gebäudes nebst Tiefgarage.

 

Diese Planung wurde im Feburar 2016 durch die Planung von einer Reihenhausanlage mit 6 Einheiten abgelöst.

Die Gemeindevertretung hat der Planung am 01.02.2016 zugestimmt.

 

Mit Schreiben vom 15.03.2016 wurde das Bebauungskonzept erneut überarbeitet vorgelegt.

Die Plannung enthält nun eine Reihenhausanlage mit 7 Woheinheiten. Da die Einheiten etwas schmaler geplant werden, entspricht die überbaute Fläche jedoch ungefähr den vorher geplanten 6 Einheiten.

Der Bau- und Umweltausschuss hat der Planung nicht zugestimmt (21.03.2016).

Die Gemeindevertretung hat das Bebauungskonzept vom 15.03.2016 jedoch in der Sitzung am 04.04.2016 gebilligt.

 

Daraufhin wurde ein städtebaulicher Vertrag zur Absicherung der Planungskosten abgeschlossen.

 

Nach einem Abstimmungsgespräch mit dem Städteplaner, der Gemeinde und dem Grundeigentümer überarbeitet der Grundeigentümer das Bebauungskonzept hinsichtlich der Gebäudehöhe.

Das Planungsbüro erstellt anschließend einen ersten Planentwurf.

Dieser wird voraussichtlich zur nächsten Sitzung des Bauausschusses vorliegen.

 

Zur Einleitung des Planverfahrens ist der Aufstellungsbeschluss zu fassen.

 

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Anlagen

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