Vorlage - 2016/007/029
Sachverhalt:
§ 4 der Haushaltssatzung 2015 ermächtigt den Verbandsvorsteher im Einzelfall über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen bis zu einer Höhe von 30.000 € zu leisten, ohne dass es einer Genehmigung durch die Verbandsversammlung bedarf. Der Verbandsvorsteher ist verpflichtet, der Verbandsversammlung halbjährlich über die geleisteten über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen zu berichten. Im Haushaltsjahr 2015 sind die in der anliegenden Zusammenstellung aufgeführten über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen angefallen, die den Voraussetzungen des § 95 d GO i.V.m. § 4 der Haushaltssatzung entsprechen.
Beschlussvorschlag:
Anlage/n:
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