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ALLRIS - Vorlage

Sitzungsvorlage (öff. Beratung) - 2016/006/205

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung nimmt Kenntnis

 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:
Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen im Jahr 2015

 

§ 4 der Haushaltssatzung 2015 ermächtigt den Bürgermeister im Einzelfall über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen bis zu einer Höhe von 5.000 € zu leisten, ohne dass es einer Genehmigung durch die Gemeindevertretung bedarf.

Der Bürgermeister ist verpflichtet, der Gemeindevertretung halbjährlich über die geleisteten über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen zu berichten.

Im Haushaltsjahr 2015 sind die in der anliegenden Zusammenstellung aufgeführten über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen angefallen, die den Voraussetzungen des § 95 d GO i.V.m. § 4 der Haushaltssatzung entsprechen.

 

In der Zusammenstellung sind unter „nachrichtlich“ auch unabweisbare Aufwendungen / Auszahlungen aufgenommen.

Diese resultieren insbesondere aus den Auszahlungen im Zusammenhang mit dem Bau der Balkone an den gemeindeeigenen Wohnungen, dem Grunderwerb und Erschließungskosten des B-Planes Nr. 5 und aus Kostenzusagen für die Betreuung von Kindern in auswertigen Kindertageseinrichtungen.
 

 

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Anlagen

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