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ALLRIS - Auszug

11.07.2016 - 7 Bebauungsplan Nr. 22 der Gemeinde Hoisdorf Gebi...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Putzbach erläutert kurz die aktualisierten Änderungen. Die Verwaltungsvorlage vom 27.06.2016 mit der Vorlagen-Nummer 2016/004/256 liegt allen Ausschussmitgliedern vor. Inhaltlich wird darauf verwiesen.

Die Verwaltungchte bitte mit den Planlabor Stolzenberg Rücksprache halten bezüglich der Abwägung des Landrates zum Thema Nebenanlagen innerhalb der Grünfläche. Damit ggf. dieser Hinweis noch vor der nächsten Gemeindevertretersitzung eingearbeitet werden kann.

 

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Beschlussvorschlag:

a) Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen

Die während der erneuten Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 22 der Gemeinde Hoisdorf, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) sowie der Begründung hierzu, abgegebenen Stellungnahmen der Behörden, der sonstigen Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit, werden geprüft und wie in der Anlage aufgeführt, abgewogen.

 

b) Satzungsbeschluss

Aufgrund des § 10 Abs. 1 des Baugesetzbuches sowie nach § 84 der Landesbauordnung in den jeweils geltenden Fassungen wird der Bebauungsplan Nr. 22 der Gemeinde Hoisdorf für das Gebiet süstlich „Moorweg“, nordöstlich „Achtern Diek“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), in der vorliegenden Fassung unter Berücksichtigung der Abwägungsergebnisse als Satzung beschlossen.

 

Die Begründung zum Bebauungsplan Nr. 22 wird unter Berücksichtigung der Abwägungsergebnisse gebilligt.

 

Der Beschluss des Bebauungsplanes Nr. 22 durch die Gemeindevertretung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

 

Bemerkung:

Aufgrund des § 22 GO waren keine Gemeindevertreter / Gemeindevertreterinnen von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen.

 

 

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Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen:5
Nein-Stimmen:0
Enthaltungen:0

 

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Anlagen zur Vorlage