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ALLRIS - Auszug

06.07.2016 - 3 Einwohnerfragestunde

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Wortprotokoll

In Bezug auf die weitere bauliche Entwicklung vor allem im OT Kronshorst wird auf diverse Fragen wie folgt Stellung genommen:

-          Bei der Fläche handelt es sich derzeit um landwirtschaftliche Fläche. Im Übrigen ist anders als durch die Fragestellerin ausgeführt, auf den von ihr noch genannten Flächen Landschaftsschutzgebiet und kein Naturschutzgebiet

-          Ein Flächennutzungsplan (F-Plan) ist für dieses Gebiet vorhanden. Dieser wird im Zuge des offiziellen und derzeit noch nicht gestarteten Verfahrens zur F-Plan-Änderung auch öffentlich ausgelegt

-          Eine Planung für 30-50 Jahre für die Gesamtfläche in Kronshorst ist realistisch

-          Herr Beber hat nicht behauptet, Kronshorst sei überaltert, sondern durch ein Neubaugebiet würde eine Überalterung in Kronshorst verhindert werden

-          Ob altersgerechtes Wohnen im Neubaugebiet eingeplant wird, steht zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht fest

-          Ob der Flächenan- und verkauf durch einen Investor erfolgt, ist noch nicht abschließend entschieden; derzeit sieht es eher nach einer Veräußerung durch die Gemeinde aus

-          Bei den Plänen, die durch den Stadtplaner in der Informationsveranstaltung vorgestellt wurden, handelt es sich lediglich um Möglichkeiten einer Überplanung. Die Festsetzungen von Firsthöhen, Dachformen, Geschossen etc. erfolgt erst im Aufstellungsverfahren des B-Planes, welcher ebenfalls öffentlich ausliegen wird

-          Jeder Einwohner hat die Möglichkeit, Einwendungen und Bedenken in einem B-Plan-Verfahren (Beteiligung der Träger öffentlicher Belange) zu äußern, jedoch besteht kein Anspruch auf Verhinderung einer Aufstellung

-          Die für die einzelnen Bauabschnitte benötigten Flächen werden etappenweise angekauft, für den 1. Bauabschnitt demnach nur die hierfür benötigte Fläche

-          Sofern Straßenschäden durch Fahrzeuge entstehen, die nicht durch eine Sanierung i. S. einer Unterhaltungsmaßnahme zu beheben sind, würden Straßenbaubeiträge von den Anliegern (je nach Klassifizierung der Straße) gefordert werden (sh. Straßenbaubeitragssatzung Brunsbek). Diese Regelung gilt im Übrigen für alle Straßen in der Gemeinde.

 

Zu der Frage, ob es schon einen neuen Sachstand hinsichtlich Windkraftanlagen gibt, teilt Herr Beber mit, dass eine Abwägung erfolgt, sobald der Plan der Gemeinde vorliegt. Eine Flächenaufnahme in den Regionalplan bedeutet allerdings nicht automatisch eine Aufstellung von Windrädern. An einer Gesellschaftsgründung zur Eigentumserzielung würde seitens der Gemeinde vermutlich kein Interesse bestehen.

 

Auf Nachfrage wird mitgeteilt, dass der im Nachtragshaushalt 2016 aufgeführte Betrag auchr Kosten im Zusammenhang mit Grunderwerb für das geplante Neubaugebiet veranschlagt ist.