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ALLRIS - Auszug

06.06.2016 - 11 Bebauungsplan Nr. 16 der Gemeinde Stapelfeld Ge...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschlussvorschlag:
r das Gebiet dlich "Alte Landstraße" (L222), nördlich "Hauptstraße" (K107), östlich der Gemeindegrenze zu Hamburg wird der Bebauungsplan Nr. 16 der Gemeinde Stapelfeld aufgestellt.

Planungsziel ist die Festsetzung eines Gewerbegebiets zur Umsetzung des länderübergreifenden und interkommunalen Gewerbegebiets.

 

Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

 

Mit der Erarbeitung des Bebauungsplans und der Begleitung des Planverfahrens wird das Planungsbüro Architektur und Stadtplanung, Baum - Schwormstede GbR, Graumannsweg 69, 22087 Hamburg, beauftragt.

 

Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und die Aufforderung zur Äerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.

 

Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll im Rahmen einer öffentlichen Auslegung für den Zeitraum von 14 Tagen erfolgen.

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen : 7
Nein-Stimmen : 3
Enthaltungen : 0
 

 

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Anlagen zur Vorlage