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ALLRIS - Auszug

23.05.2016 - 10 Bebauungsplan Nr. 23 der Gemeinde Hoisdorf für ...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

In der Tagesordnung ist das Gebiet fehlerhaft benannt worden.

Die Wörter „gerade Hausnummern“ sind in die Wörter „ungerade Hausnummern“ zu ändern.

 

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Beschlussvorschlag:
a) Aufhebung des Aufstellungsbeschluss vom 23.11.2015

Der Aufstellungsbeschluss vom 23.11.2015 wird aufgehoben.

 

b) Neufassung des Aufstellungsbeschlusses

r das Gebiet Ortsteil Oetjendorf, westlich Oetjendorfer Landstraße (L90), Oetjendorfer Landstraße 57 bis 65 (nur ungerade Hausnummern) wird der Bebauungsplan Nr. 23 aufgestellt.

 

Folgende Planungsziele werden verfolgt:

-Entwicklung von Baugrundstücken entlang der Oetjendorfer Landstraße

-Festlegung der Bebauungsmöglichkeiten

-Berücksichtigung der landschaftlichen Elemente und Schaffung eines dörflichen Ortsrandes

 

Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

 

Mit der Begleitung des Planverfahrens wird das Büro Planlabor Stolzenberg, Detlev Stolzenberg, St. Jürgen- Ring 34, 23564 Lübeck, beauftragt.

 

Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und die Aufforderung zur Äerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.

 

Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll im Rahmen einer öffentlichen Auslegung für den Zeitraum von 14 Tagen erfolgen.

 

c) Billigung der Planunterlagen

Der Planvorentwurf mit Stand vom 23.05.2016 wird in der Variante 1 mit folgender Änderung gebilligt:

r das Grundstück mit 1.510m² Grundstücksgröße ist die GFZ auf 0,2 zu beschränken. Die GRZ ist entsprechend anzupassen.

Ziel der Festsetzung ist die Beschränkung der möglichen Wohnungsgrößen, da diese lt. Antragsteller nur für Einzelpersonen vorgesehen sind.

 

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Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen:14
Nein-Stimmen:0
Enthaltungen:0
 

Bemerkung:

Aufgrund des § 22 GO waren keine Gemeinvertreterinnen / Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

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Anlagen zur Vorlage