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ALLRIS - Auszug

14.04.2016 - 3 Geld- und Sachspenden anläßlich des Schuljubiläums

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Wortprotokoll

Aufgrund avisierter Spenden zum Schuljubiläum ist die Frage der Zulässigkeit der Annahme von Spenden und deren möglichen Wertgrenze zu klären. Herr Beber verweist auf § 7 der Verbandssatzung des Schulverbandes. Über die Annahme von Schenkungen und Spenden bis zu einem Wert in Höhe von € 4.000,00 entscheidet der Verbandsvorsteher; darüber hinaus die Verbandsversammlung.

Die Annahme von Sponsoring ist gemäß Schulgesetz zulässig. Es gilt zu beachten, dass für Sponsoring keine Spendenbescheinigungen ausgestellt werden.

 

Hinweis der Verwaltung:

Sponsoring muss jedoch mit dem pädagogischen Auftrag der Schule vereinbar sein.

 

Herr Westphal bittet um Bekanntgabe der im Jahr 2015 eingegangenen Spenden.

 

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Beschluss:

Der Schulverband nimmt anlässlich des Schuljubiläums Geld- und Sachspenden im

zulässigen Wertbereich an. Die Danksagung erfolgt auf einem Plakat unter Benennung der Spender.

 

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Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen:8
Nein-Stimmen:0
Enthaltungen:0