Auszug - Bebauungsplan Nr. 15 - 1. Änderung der Gemeinde Siek Gebiet: nordöstlich "Hauptstraße", südöstlich der Grundstücke Hauptstraße 47a und Dohm 12, südlich Dohm, nordwestlich der Grundstücke Hoisdorfer Weg 1 - 3a Aufstellungsbeschluss
Unter Bezugnahme auf die Beratungen im Bauausschuss am 12.04.2016 wird folgender Beschluss gefasst:
Beschlussvorschlag: Der in der Sitzung am 15.03.2016 zu TOP 17 gefasste Beschluss bezüglich des Planungsauftrages an das Büro Evers & Küssner wird aufgehoben.
Aufstellungsbeschluss Für das Gebiet nordöstlich "Hauptstraße", südöstlich der Grundstücke Hauptstraße 47a und Dohm 12, südlich Dohm, nordwestlich der Grundstücke Hoisdorfer Weg 1 - 3a, wird die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 15 aufgestellt. Das Verfahren wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung durchgeführt.
Folgendes Planungsziel wird verfolgt: -Als Maßnahme der Innenentwicklung sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung einer Kindertageseinrichtung geschaffen werden.
Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).
Mit der Ausarbeitung der Planung wird das Büro für Bauleitplanung, Uwe Czierlinski, Kronberg 33, 24619 Bornhöved, beauftragt. Die mit der Planung verbundenen Kosten sind im Haushalt 2016 eingeplant.
Bemerkung: Aufgrund des § 22 GO waren keine/folgende Gemeindevertreter von der Beratung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend:
Abstimmungsergebnis:
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