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ALLRIS - Auszug

12.04.2016 - 6.1 Sachstand - Neubau Feuerwache / Bauhof - Verkeh...

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Wortprotokoll

Herr Reppel erläutert, dass eine schnelle Erreichbarkeit der Feuerwehr aufgrund der in der Hauptstraße parkenden Fahrzeuge nicht gesichert ist.

Am 23.03.2016 gab es einen Ortstermin mit dem Landrat Herrn Plöger, Herrn Willhöft

( Fachdienstleiter Verkehrsaufsicht ), Vertretern der Gemeinde Siek, des Amtes Siek sowie Vertretern der Freiwilligen Feuerwehr Siek.

 

Das Anordnen eines kompletten Haltverbotes durch das Amt Siek wäre unverhältnismäßig. Im Falle eines Widerspruchs wäre die Entscheidung über die Anordnung nicht haltbar. Der Kreis müsste diesem Widerspruch abhelfen. Sollte der Kreis dem Widerspruch nicht abhelfen, könnte Klage beim Verwaltungsgericht eingereicht werden. Es wäre dann zu befürchten, dass das Verwaltungsgericht die Anordnung des Amtes aufhebt.

 

Folgende Lösungsvorschläge wurden diskutiert:

 

1.Anordnung von Parkzonen / punktuell versetzte Parkverbote. Diese wären unter

   Berücksichtigung der Verkehrsinseln und Zufahrten möglich, sind aber seitens der

   Gemeinde nicht gewünscht.

2.Einrichtung eines Radweges auf der Straßenfahrbahn

Diesbezüglich erfolgt eine Prüfung der Verkehrsaufsicht hinsichtlich der erforderlichen

Fahrbahnbreite

3. Errichtung eines beidseitigen Radweges

4. Errichtung eines einseitigen Radweges

 

Nach Klärung des Sachverhalts unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten wird es kurzfristig einen weiteren Ortstermin mit der Verkehrsaufsicht und dem Amt Siek geben.

 

Herr Buchmann regt an, ein Gespräch mit den Haltern der parkenden Fahrzeuge zu suchen, um ein eventuellen Verzicht auf das Parken in dem betroffenen Straßenbereich zu erwirken. Herr Buchmann wird von dem Gesprächsverlauf berichten.