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ALLRIS - Auszug

14.04.2016 - 7 Sondererlaubnis Schuljubiläum

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Beber erläutert, dass gemäß des Schulgesetzes Schleswig-Holstein ein grundsätzliches Alkoholverbot in Schulen besteht.
r den Schulträger besteht die Möglichkeit, eine entsprechende Ausnahmegenehmigung  zu erteilen.

Herr Beber weist desweiteren darauf hin, dass anlässlich der Jubiläums-Veranstaltungen kein Verkauf von Getränken und Speisen im Rahmen einer Dienstleistung erfolgen darf.

Die Abgabe von Getränken und Speisen erfolgt gegen Spenden, die direkt der Schule zugeführt werden. Ein kommerzieller Verkauf ist nicht gestattet.

 

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Der Schulverband erteilt, unter Berücksichtigung des Jugendschutzes, die Ausnahme des im Schulgesetz festgesetzten Alkoholverbots (Ausschank von Sekt und Bier) für die Veranstaltung am 20.05.2016.

 

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Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen:8
Nein-Stimmen:0
Enthaltungen:0