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ALLRIS - Auszug

12.04.2016 - 5 Bebauungsplan Nr. 15 - 1. Änderung der Gemeinde...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Reppel erläutert, dass für den Neubau des Kindergartens innerhalb der letzten zwei Jahre Standortprüfungen für verschiedene Grundstücke erfolgt sind.

Aus Sicht des Bauausschusses handelt es sich bei der zu überplanenenden Fläche Haupstraße-Dohm um ein geeignetes Baugrundstück, zu dem es derzeit keine realisierbaren Alternativen gibt.

Die Gemeinde hat die Planungshoheit. Entsprechend ihrer Planvorgaben wird jetzt ein Stadt-planer mit der Entwicklung eines Plankonzeptes beauftragt. Sollte in der Planungsphase ein besser geeignetes Grundstück zur Verfügung stehen, kann das Verfahren geändert oder auch eingestellt werden.

 

Herr Reppel stellt klar, dass die Bürger verschiedene Möglichkeiten haben, ihre Einwände und Bedenken in das B-Plan Verfahren einfließen zu lassen. Es wird eine frühzeitige Beteiligung der Bürger geben. Nach entsprechender Bekanntmachung in der Presse und im Internet besteht innerhalb einer 4-wöchigen Frist die Möglichkeit, Anregungen und Bedenken schriftlich zu äern.

 

Nach Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und unter gerechter Abwägung der öffentlichen und privaten Belange erfolgt eine erneute Auslegung und damit die nochmalige Gelegenheit Bedenken und Anregungen einzubringen. Auch hierzu erfolgt eine Abwägung der Belange, sofern Stellungnahmen eingehen.

 

 

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Beschlussvorschlag:
Aufhebung des Beschlusses vom 15.03.2016

Der in der Sitzung am 15.03.2016 zu TOP 17 gefasste Beschluss bezüglich des Planungsauftrages an das Büro Evers & Küssner wird aufgehoben.

 

Aufstellungsbeschluss

r das Gebiet nordöstlich "Hauptstraße", süstlich der Grundstücke Hauptstraße 47a und Dohm 12, südlich Dohm, nordwestlich der Grundstücke Hoisdorfer Weg 1 - 3a, wird die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 15 aufgestellt.

Das Verfahren wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung durchgeführt.

 

Folgendes Planungsziel wird verfolgt:

-Als Maßnahme der Innenentwicklung sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung einer Kindertageseinrichtung geschaffen werden.

 

Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

 

Mit der Ausarbeitung der Planung wird das Büro für Bauleitplanung, Uwe Czierlinski, Kronberg 33, 24619 Bornhöved, beauftragt. Die mit der Planung verbundenen Kosten sind im Haushalt 2016 eingeplant.

 

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Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen:5
Nein-Stimmen:0
Enthaltungen:0


Bemerkung: Aufgrund des § 22 GO waren keine Gemeindevertreter von der Beratung ausgeschlossen.

 

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Anlagen zur Vorlage