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ALLRIS - Auszug

21.03.2016 - 9 Bebauungsplan Nr. 23 der Gemeinde Hoisdorf Gebi...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Beschlussvorschlag:
Der als Anlage beigefügte Planvorentwurf mit Stand vom 07.03.2016 wird mit folgenden Änderungen gebilligt:

- Reduzierung des Plangeltungsbereichs auf den Bereich Oetjendorfer
Landstraße 57 65
Aufgrund des Geländeniveaus kann es zu Problemen bei der Erschließung kommen. Zudem sieht das Siedlungsentwicklungskonzept die Fläche nicht für eine Bebauung vor. Eine Überplanung könnte die Streichung der Entwicklungsfläche „Auf der Horst“ bedeuten.

- Herausnahme des Baufensters 8 aus der Planung

- Reduzierung des Baufensters 11 auf die Maße des Vorbescheids vom 04.05.2012

- Verbreiterung der Baufenster 9 und 10 auf jeweils 18m Breite

- Reduzierung der Ausmaße des Baufensters 7 und für die Grundstücke 59 und 61
Reihenhäuser und größere Wohnanlagen sind in der Gemeinde nicht gewünscht.

 

Das Planlabor Stolzenberg wird gebeten, die Planunterlagen bis zur Sitzung des Bauausschusses am 09.05.2016 anzupassen und diese in der Sitzung vorzustellen.

Die Behördenbeteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB und Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB sind im Anschluss an die Billigung der Unterlagen durch die Gemeindevertretung am 23.05.2016 durchzuführen.

 

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Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen : 15
Nein-Stimmen : 0
Enthaltungen : 0
 

 

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Anlagen zur Vorlage