Amt Siek

?

Kopfbereich / Header

Bürger + Gemeinde

Übersicht von Veranstaltungen und Meldungen

Sie sind hier: Bürger Gemeinden / Politik
ALLRIS - Auszug

02.12.2013 - 3 Einwohnerfragestunde

Reduzieren

Wortprotokoll

Vertreter der Lärmgruppe Stapelfeld fragen an, inwieweit die Gemeindevertretung seit der der letzten Bauausschusssitzung am 14.11.2013, in der Verbesserungsvorschläge zur Verkehrssicherheit präsentiert wurden, tätig geworden ist. Insbesondere geht es darum, was unternommen wird, die Stapelfelder Interessen gegenüber der Straßenverkehrsbehörde durchzusetzen und ob dazu geplant ist, Spezialisten hinzuzuziehen. Dabei wird gefordert, die Verkehrssicherheitsmaßnahmen ohne weitere Verzögerungen einzuleiten und die Gruppe am weiteren Prozess zu beteiligen.

 

Bürgermeister Jürgen Westphal betont, dass die Gemeindevertretung bereit  ist, die Gruppe zu unterstützen. Die erarbeiteten Unterlagen werden der Straßenverkehrsbehörde zugeleitet  werden, so dass sie für die nächste Verkehrsschau vorliegen. Die nächste Verkehrsschau wird im Frühjahr 2014 stattfinden. Der Termin wird rechtzeitig bekannt gegeben. Es wird sich dafür eingesetzt, dass auch Vertreter der Lärmgruppe daran teilnehmen können. Die vorgeschlagenen Maßnahmen müssen jedoch gründlich im Hinblick auf die Machbarkeit und Finanzierbarkeit geprüft und beraten werden. Das braucht Vorbereitung. Eine Entscheidung durch die Gemeindevertretung ist ohne Vorbereitung weder möglich noch sachdienlich im Hinblick darauf, dass die Gemeinde bei den meisten der Vorschläge keine Entscheidungskompetenz hat. Die weitere Beratung kann im Januar in der Sitzung des Bauausschusses erfolgen. Es wird außerdem erläutert, dass die Grundlage für die Entscheidung der Straßenverkehrsbehörde Rechtsvorschriften, Verwaltungsvorschriften und Gerichtsurteile sind. Nicht in jedem Fall gibt es Ermessenspielräume sondern klare Vorgaben. Als Beispiel wird der beantragte Fußgängerüberweg bei der Schule genannt. Die erforderlichen Werte für den Überweg liegen bei mindestens 50-100 querenden Fußgängern/Stunde und zeitgleich 450 bis 600 Fahrzeuge im Längsverkehr. Diese Zahlen werden dort offensichtlich nicht erreicht.

 

Die Anwesenden setzen sich dafür ein, dass institutionsübergreifende Arbeitsgruppe gebildet wird, die das Projekt weiter voran treibt und die Öffentlichkeit einbindet. Von Seiten der Gemeindevertretung wird verabredet, dass der Bürgermeister und der Bauausschuss-Vorsitzende daran teilnehmen. Es sollen auch Vertreter der Schulen, Eltern und Polizei gewonnen werden. Die Mitglieder der Gemeindevertretung bringen in diesem Zusammenhang an, dass es mit der Erstellung einer Präsentation bei einem so umfangreichen Projekt nicht getan ist. Neben Geduld ist auch weitere Einsatzbereitschaft gefragt, die nicht ausschließlich durch die Gemeindevertretung erbracht werden kann.

 

Red. Anmerkung der Verwaltung:

Zweck der Verkehrsschau wie auch der Teilnehmerkreis sind durch die Rd.-Nr. 57 zu § 45 StVO der Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO) näher bestimmt:

Alle zwei Jahre haben die Straßenverkehrsbehörden zu diesem Zweck eine umfassende Verkehrsschau vorzunehmen, auf Straßen von erheblicher Verkehrsbedeutung und überall dort, wo nicht selten Unfälle vorkommen, alljährlich, erforderlichenfalls auch bei Nacht. An den Verkehrsschauen haben sich die Polizei und die Straßenbaubehörden zu beteiligen; auch die Träger der Straßenbaulast, die öffentlichen Verkehrsunternehmen und ortsfremde Sachkundige aus Kreisen der Verkehrsteilnehmer sind dazu einzuladen. Bei der Prüfung der Sicherung von Bahnübergängen sind die Bahnunternehmen, für andere Schienenbahnen gegebenenfalls die für die technische Bahnaufsicht zuständigen Behörden hinzuzuziehen. Über die Durchführung der Verkehrsschau ist eine Niederschrift zu fertigen.

Straßenverkehrsbehörde ist bei uns der Landrat. Die Verkehrsschau ist nicht grundsätzlich öffentlich. Inwieweit die Öffentlichkeit dazu eingeladen wird liegt im Ermessen der Straßenverkehrsbehörde.

 

Weiterhin wird gefragt, wie sich der politische Meinungsbildungsprozess zum Lärmschutz gestaltet. Dazu wird berichtet, dass die Grundstückseigentümer nicht alle bereit sind, Ihre Grundstücke für die Errichtung eines Lärmschutzwalls zu verkaufen. Die Lärmschutzinitiative wird weiterhin von der Gemeindevertretung unterstützt.

Reduzieren

 

Reduzieren