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ALLRIS - Auszug

14.12.2015 - 9 Straßenausbaubeitragssatzung der Gemeinde Hoisdorf

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Frau Kuplich weist daraufhin, dass der vorliegende Satzungsentwurf aufgrund der Minimalregelung unter § 4 Abs. 2 noch zu ändern ist. Die unter Nummer 2 genannten Fälle sind in eigenen Ziffern mit dem entsprechenden Prozentsatz darzustellen.

 

Aufgrund der Anregung eines Bürgers, den Oetjendorfer Kirchenweg in der Anlage unter Nr. c) aufzuführen, wird folgender Beschluss gefasst:

Die Gemeinde Hoisdorf beschließt mit der genannten Änderung die Satzung über die Erhebung von Beiträgen für die Herstellung, den Ausbau, die Erneuerung sowie den Umbau von Straßen, Wegen und Plätzen in der Gemeinde Hoisdorf (Straßenbaubeitragssatzung) vorbehaltlich der Prüfung, ob der Oetjendorfer Kirchenweg in die Nr. c) einzustufen ist.

 

Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen : 16
Nein-Stimmen : 0
Enthaltungen : 1

 

Im Anschluss an die Abstimmung wird die rechtliche Zulässigkeit des Beschlusses diskutiert. Die Gemeindevertretung hält den Beschluss der Satzung unter Vorbehalt aufgrund der Anregung eines Bürgers für unzulässig. Die Gemeindevertretung fasst daher folgenden Beschluss:

Der zu TOP 9 unter Vorbehalt gefasste Beschluss wird aufgehoben.

 

Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen : 17
Nein-Stimmen : 0
Enthaltungen : 0

 

Im Anschluss daran fasst die Gemeindevertretung folgenden Beschluss:

 

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Beschlussvorschlag:

Die Gemeinde Hoisdorf beschließt die Satzung über die Erhebung von Beiträgen für die Herstellung, den Ausbau, die Erneuerung sowie den Umbau von Straßen, Wegen und Plätzen in der Gemeinde Hoisdorf (Straßenbaubeitragssatzung) unter Berücksichtigung folgender Änderungen:

§ 4 Abs. 1 ist ab Nr. 2 wie folgt zu ändern:

 

2. für die Herstellung, den Ausbau und Umbau sowie die Erneuerung der
Gehwege (§ 2 Absatz 1 Ziffer 3 b) an Straßen, Wegen und Plätzen,

a) die im wesentlichen dem Anliegerverkehr dienen (Anliegerstraßen),  53 v.H.

b) die im wesentlichen dem innerörtlichen Verkehr dienen
(Haupterschließungsstraßen),  35 v.H.

c) die im wesentlichen dem durchgehenden innerörtlichen
Verkehr oder überörtlichen Durchgangsverkehr dienen
(Hauptverkehrsstraßen),  30 v.H.

 

3. für die Herstellung, den Ausbau und Umbau sowie die Erneuerung der
Rinnen- und Randsteine (§ 2 Absatz 1 Ziffer 3 c) an Straßen, Wegen und
Plätzen,

a) die im wesentlichen dem Anliegerverkehr dienen (Anliegerstraßen),  53 v.H.

b) die im wesentlichen dem innerörtlichen Verkehr dienen
(Haupterschließungsstraßen),  35 v.H.

c) die im wesentlichen dem durchgehenden innerörtlichen
Verkehr oder überörtlichen Durchgangsverkehr dienen
(Hauptverkehrsstraßen),  30 v.H.

 

4. für die Herstellung, den Ausbau und Umbau sowie die Erneuerung der
Park- und Abstellflächen (§ 2 Absatz 1 Ziffer 3 d) an Straßen, Wegen
und Plätzen,
a) die im wesentlichen dem Anliegerverkehr dienen (Anliegerstraßen),  53 v.H.

b) die im wesentlichen dem innerörtlichen Verkehr dienen
(Haupterschließungsstraßen),  35 v.H.

c) die im wesentlichen dem durchgehenden innerörtlichen
Verkehr oder überörtlichen Durchgangsverkehr dienen
(Hauptverkehrsstraßen),  30 v.H.

 

5. für die Herstellung, den Ausbau und Umbau sowie die Erneuerung der
Begrünung (§ 2 Absatz 1 Ziffer 3 g) an Straßen, Wegen und Plätzen,

a) die im wesentlichen dem Anliegerverkehr dienen (Anliegerstraßen),  53 v.H.

b) die im wesentlichen dem innerörtlichen Verkehr dienen
(Haupterschließungsstraßen),  35 v.H.

c) die im wesentlichen dem durchgehenden innerörtlichen
Verkehr oder überörtlichen Durchgangsverkehr dienen
(Hauptverkehrsstraßen),  30 v.H.

 

6. für die Herstellung, den Ausbau und Umbau sowie die Erneuerung der
Mischflächen (§ 2 Absatz 1 Ziffer 6) an Straßen, Wegen und Plätzen,

a) die im wesentlichen dem Anliegerverkehr dienen (Anliegerstraßen),  53 v.H.

b) die im wesentlichen dem innerörtlichen Verkehr dienen
(Haupterschließungsstraßen),  35 v.H.

c) die im wesentlichen dem durchgehenden innerörtlichen
Verkehr oder überörtlichen Durchgangsverkehr dienen
(Hauptverkehrsstraßen),  20 v.H.

 

Alle weiteren Ziffern verschieben sich entsprechend.

 

 

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Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen : 17
Nein-Stimmen : 0
Enthaltungen : 0
 

 

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Anlagen zur Vorlage