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ALLRIS - Auszug

02.12.2013 - 6 Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2014

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Wortprotokoll

Zu diesem TOP begrüßt Herr Benthien herzlich Herrn Lorenz von der Verwaltung und bittet ihn um das Wort. Herr Lorenz erläutert anhand einer von ihm verteilten Aufstellung die Umlagen / Zuweisungen der Gemeinde Braak 2014 – Finanzausgleich bisher und Finanzausgleich neu. Um die Finanzen der Gemeinde Braak weiterhin stabil zu halten, sollte über eine Erhöhung des Hebesatzes der Gewerbesteuer nachgedacht werden. Hierzu entsteht eine rege Diskussion. Es wird vorgeschlagen, den Hebesatz der Gewerbesteuer von bisher 285 % auf 300 % anzuheben. Des Weiteren wird befürwortet, den Hebesatz der Grundsteuer A von derzeit 230 % auf 245 % sowie den Hebesatz  der Grundsteuer B von 230 % auf 245 % anzuheben. Die Anpassungen sollen ab dem 1.1.2014 vorgenommen werden.

 

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Beschlussvorschlag

1. Die Gemeinde Braak beschließt, ab dem 1.1.2014 den Hebesatz der Gewerbesteuer von derzeit 285 % auf 300 % anzuheben.

 

Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen              :              3
Nein-Stimmen              :             
Enthaltungen              :              2

 

Beschlussvorschlag

 

2. Die Gemeinde Braak beschließt, ab dem 1.1.2014 den Hebesatz der Grundsteuer A von derzeit 230 % auf 245 % sowie den Hebesatz der Grundsteuer B von derzeit 230 % auf 245 % anzuheben.

 

Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen              :              3
Nein-Stimmen              :             
Enthaltungen              :              2

 

 

Beschlussvorschlag

1.  Die Gemeinde Braak beschließt unter Berücksichtigung der o.g. Erhöhungen der Hebesätze Gewerbesteuer sowie Grundsteuer A und B die Haushaltssatzung 2014 gemäß Anlage.

2. Der Haushaltsplan 2014 und die mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung bis 2017 werden unter Berücksichtigung der Anpassung der Hebesätze Gewerbesteuer sowie Grundsteuer A und B  gebilligt.

3. Die Budgetbildung nach § 20 GemHVO-Doppik, Deckungsfähigkeit nach § 22 GemHVO-Doppik und Zweckbindung nach § 21 GemHVO-Doppik werden wie in der Vorlage vom 19.11.2013 aufgeführt beschlossen.

4. Es wird ein Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen und Verpflichtungserklärungen gemäß § 95 d GO in Höhe von 5.000 € festgelegt – s. § 4 Haushaltssatzung.

5. Der Betrag für erhebliche Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen gemäß § 4 Abs. 5 GemHVO-Doppik wird auf 10.000 € festgelegt – s. § 5 Haushaltssatzung.

 

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Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen              :              3
Nein-Stimmen              :             
Enthaltungen              :              2

 


 

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Anlagen zur Vorlage