Amt Siek

?

Kopfbereich / Header

Bürger + Gemeinde

Übersicht von Veranstaltungen und Meldungen

Sie sind hier: Bürger Gemeinden / Politik
ALLRIS - Auszug

30.11.2015 - 13 Bebauungsplan Nr. 13 der Gemeinde Braak Gebiet:...

Reduzieren

Wortprotokoll


Herr Czierlinski vom Planungsbüro wohnt der Sitzung bei und legt den Anwesenden den Flächennutzungsplan der Fläche bzgl. des Bebauungsplanes Nr. 13 der Gemeinde Braak vor und erklärt diesen. Von ihm wird der Unterschied zwischen Dorfgebiet und landwirtschaftlicher Fläche und die vorherige und jetzige Grenzziehung erläutert.

 

Weiter führt er aus, dass die Flächen der landwirtschaftlichen Nutzung durch den B-Plan Nr. 13 überplant sind. Es ist der Gemeinde Braak ein 15 % Wachstum bis 2025 vom Land vorgegeben. Diese werden durch die B-Pläne 12 und 14 bereits ausgeschöpft. Wenn sich die Bebauung aus dem Flächennutzungsplan für den B-Plan Nr. 13 ergibt, greift die 15 % Grenze nicht. Daher wurde die Grenzziehung, wie in der Vorlage ersichtlich, neu erstellt. Als Angleichung werden zusätzlich die Grundstücksgrenzen von 700 m² auf 625 m² gesenkt.

 

Die Wegverbindung Op de Loh / Im Dorf aus dem Plangeltungsbereich zu streichen. Die Verwaltung wird um entsprechende Veranlassung gebeten.

 

Reduzieren

 

Beschlussvorschlag:

a) Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen

Der Bau- und Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung die während der Beteiligungen gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 13 der Gemeinde Braak, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) sowie der Begründung hierzu, abgegebenen Stellungnahme der Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange (und der Öffentlichkeit) zu prüfen und, wie in der Anlage aufgeführt, abzuwägen.

 

b) Entwurfs- und Auslegungsbeschluss

Der Bau- und Finanzausschuss empflieht der Gemeindevertretung den überarbeiteten Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 13 für das Gebiet westlich Dorfstraße, südlich der Dorfstraße bis zu einer Tiefe von ca. 150 m, östlich der Grundstücke Achterhoff und Im Dorf 6, und die Begründung werden in der vorliegenden Fassung mit der oben genannten Änderung bzgl. der Wegverbindung zu billigen.

 

Weiter wird empfohlen den überarbeiteten Entwurf des Planes und die Begründung nach § 4 a Abs. 3 BauGB für die Zeit von zwei Wochen erneut öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über die Auslegung zu benachrichtigen. Stellungnahmen können nur zu den geänderten Teilen abgegeben werden.

 

Hinweis:

Aufgrund des § 22 GO waren keine Ausschussmitglieder von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

 

Reduzieren

Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen : 4 
Nein-Stimmen : 0  
Enthaltungen : 1 

 

 

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage