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ALLRIS - Auszug

03.12.2015 - 9 Gebührenkalkulation Offene Ganztagsschule (OGS)...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Auf die Verwaltungsvorlage und die Beschlussempfehlung des Bau- und Finanzausschusses wird verwiesen.

 

Der Vorsitzende weist darauf hin, dass die neuen Gebühren ab dem 01.01.2016 gelten.

 

Die Schulleitung fragt an, ob den Eltern, die die erhöhten Gebühren nicht zahlen können, ein Kündigungsrecht zusteht. Frau Kuplich teilt mit, dass es sich hierbei um Satzungsrecht handelt und ein Kündigungsrecht im laufenden Schuljahr grundsätzlich nicht besteht. Sollte es zu Kündigungswünschen in Zusammenhang mit der Gebührenerhöhung kommen, kann jedoch verwaltungsseitig oder im konkreten Einzelfall durch die Schulverbandsversammlung eine einvernehmliche Lösung geprüft werden.  

 

Weiterhin fragt die Schulleitung an, ob sie eine Mitteilung über die Änderung der Gebührensatzung an die Eltern der OGS-Schüler veranlassen soll.

 

Herr Schmidt berichtet, dass die Bescheide nach Rücksprache mit der Verwaltung noch vor Weihnachten verschickt werden sollen, eine entsprechende Mitteilung vorab an die Eltern sollte durch die Schulleitung vorgenommen werden.

 

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Beschluss:

Mit Wirkung vom 01.01.2016 werden die Gebühren wie folgt festgesetzt:

 

OGS 12-16 Uhr = 58,00 € Kostendeckung = 37,50 %

Spätdienst 16-17 Uhr = 14,00 € Kostendeckung = 37,50 %

Ferienbetreuung = 124,00 € Kostendeckung = 37,50 %

Mittagstisch pro Essen = 4,27 € Kostendeckung = 100,00 %

 

Die Gebührensatzung ist entsprechend anzupassen.

 

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Abstimmungsergebnis:
Einstimmig

Ja-Stimmen: 8
Nein-Stimmen: 0
Enthaltungen: 0