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ALLRIS - Auszug

26.11.2015 - 5 Gebührenkalkulation KiTa Stapelfeld 2016

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Frau Winkler verliest die Sitzungsvorlage und erläutert die einzelnen Anlagen zur Vorlage.

 

In der Anlage 3 „Mengenschlüssel“ werden die Kostenträger Krippe, Kita, Einrichtung und Verwaltung benannt, wobei die Krippe und die Kita die Endkostenträger sind. Als Schlüssel werden die Personalwochenstunden, Kinderanzahl gemäß Betriebserlaubnis und Fläche der Gebäude benannt und dem Kostenträger zugeordnet (Absolut- und Prozentual).

 

Die Kostenträgerrechnung ergibt, dass die Betriebskostenr den Elementarbereich insgesamt 618.115 Euro betragen. Die Gesamtkosten für die Krippe betragen 308.915 Euro. Das bedeutet, dass ein Elementarplatz bis 14:00 Uhr Platzkosten in Höhe von 615,46 Euro verursacht. Die Platzkosten eines Krippenkindes bis 14:00 Uhr betragen 1.115,53 Euro.

 

In der Vergangenheit wurden Elementar- und Krippenplatzgebühren von 37,5 % der Betriebskosten erhoben.

 

Aufgrund der Erhöhung der Betriebskosten wurden drei Vergleichsrechnungen mit unterschiedlichen Deckungsgraden vorgenommen.

 

Nach kurzer Beratung empfiehlt der Finanzausschuss folgenden Beschlussvorschlag:

 

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Beschlussvorschlag:


Die Gemeindevertretung Stapelfeld beschließt für den Elementarbereich einen Kostendeckungsgrad von 38,5 % und bei der Krippe einen Kostendeckungsgrad von 34 % (Anlage 9). Dies ergäbe folgende Gebühren ab dem 01.01.2016:

 

Kostenträger       Gebühr in EuroKostendeckung in %       Erhöhung in %

 

Frühgruppe  18,00 38,55,88

Ele. 13:30 Uhr218,0038,54,81

Ele. 14:00 Uhr236,0038,54,42

Ele. ganztags309,0038,54,75

 

Krippe 14:00 Uhr379,0034,05,28

Krippeganztags495,0034,04,65

 

Ggf. könnte bereits für 2017 ein abweichender Kostendeckungsgrad festgelegt werden.

Die Satzung ist entsprechend zu ändern und um die neuen Gebühren zu ergänzen.

 

Die Beteiligung des KiTa-Beirates ist herbeizuführen; die schriftliche Stellungnahme muss der Gemeindevertretung Stapelfeld vor dessen Entscheidung vorliegen.

 

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Abstimmungsergebnis:
Einstimmig