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ALLRIS - Auszug

24.11.2015 - 18 Bekanntgaben und Anfragen

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Wortprotokoll

Auf Nachfrage von Herrn Bitzer wird mitgeteilt, dass der Entwurf für den neugestalteten Internetauftritt des Amtes Siek auf der Amtsausschusssitzung am 26.11.2015 vorgestellt wird.

 

Im Zusammenhang mit der Neufassung der Geschäftsordnung bittet Herr Bitzer um einen Sachstand bezüglich der Handhabung von Einwendungen gegen die Niederschrift.

Anmerkung der Verwaltung:

Die Abstimmung mit der Kommunalaufsicht des Kreises Stormarn ist zwischenzeitlich erfolgt.

Der Fachdienst Kommunales hat hierzu mitgeteilt, dass die Gemeindeordnung keine Regelungen enthält, in welcher Art und Weise bei Einwendungen gegen die Niederschrift der „Berichtigungsbeschluss“ umzusetzen ist.

In der Kommentierung Rentsch/Ziertmann, Gemeindeverfassungsrecht Schl.-H., 1. überarbeitete Auflage, Rand-Nr. 5 zu § 41 GO  wird dazu folgende Auffassung vertreten:

".....Wurden Einwendungen (gegen die Niederschrift) erhoben, entscheidet die GV hierüber. Das bedeutet nicht Korrektur der Niederschrift, da die GV nicht beschließen kann, was Protokollführer/in u. a. mit ihrer/seiner Unterschrift zu beurkunden haben. Vielmehr handelt es sich um Ergänzung der Niederschrift, als solche kenntlich zu machen. Es würde also heißen: "zu Punkt 3 TO hat die GV auf Grund der von ....... erhobenen Einwendungen folgenden Text beschlossen:....."

 

Herr Bitzer berichtet, dass der SKS-Ausschuss am 05.11.2015 über die Herrichtung des Bolzplatzes am Neubaugebiet Fichtenweg beraten hat.

Die Entscheidung, noch in diesem Jahr die vorhandene Furche mit Füllmaterial aufzufüllen wurde von Herr Bitzer vorerst aufgeschoben. Er hat die Trainer des SV Siek gebeten, vorerst mit den Jugendlichen zu klären, ob die Fläche in vollem Umfang benötigt wird, oder ob durch die Verkleinerung der Flächen der Auffwand für die Verfüllung der Furche entfallen kann.

Die Ausführungen finden die Zustimmung der Gemeindevertreter.

 

Herr Reppel berichtet, dass auf dem Knick am Bolzplatz eine Rutsche aufgestellt wurde.

Die Rutsche ist zu entfernen.

 

Herr Trenner berichtet über ein Gespräch mit einem Anwohner im B-Plan Nr. 13, in dem die Nutzung einer gemeindlichen Fläche aus Ausfahrt untersagt wurde. Die von der Gemeinde aufgestellten Poller wurden eigenmächtig entfernt. Die Gemeindevertreter sehen hierin eine

Verletzung der Eigentumsrechte.

 

Herr Reppel führt aus, dass die Verwaltung für den Einbau der  Beleuchtung in der Mehrzweckhalle eine Ersatzfirma sucht. Der Einbau soll ab dem 11.12.2015 erfolgen.

 

Die Abnahme der Türen in der Mehrzweckhalle erfolgt unter Beteiligung des Bürgermeisters und der Verwaltung.