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ALLRIS - Auszug

23.11.2015 - 9 Bebauungsplan Nr. 23 der Gemeinde Hoisdorf Gebi...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschlussvorschlag:

r das Gebiet Ortsteil Oetjendorf, westlich Oetjendorfer Landstraße (L90), Oetjendorfer Landstraße 57 bis 65 (nur ungerade Hausnummern) sowie südlich Oetjendorfer Landstraße 57 bis an den Knick wird der Bebauungsplan Nr. 23 aufgestellt.

 

Es werden folgende Planungsziele verfolgt:

- Entwicklung von Baugrundstücken entlang der Oetjendorfer Landstraße

- Festlegung der Bebauungsmöglichkeiten

- Berücksichtigung der landschaftlichen Elemente und Schaffung eines dörflichen Ortsrandes

 

Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

 

Mit der Begleitung des Planverfahrens wird das Büro Planlabor Stolzenberg, Detlev Stolzenberg, St. Jürgen- Ring 34, 23564 Lübeck, beauftragt.

 

Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und die Aufforderung zur Äerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.

 

Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll im Rahmen einer öffentlichen Auslegung für den Zeitraum von 14 Tagen erfolgen.

 

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Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Gemeindevertreterinnen/Gemeindevertreter: 17

Davon anwesend: 15

 

Ja-Stimmen: 15

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

 

Bemerkung:

Aufgrund des § 22 GO waren keine Gemeinvertreterinnen / Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

 

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Anlagen zur Vorlage