Auszug - Bebauungsplan Nr. 10 - 4. Änderung der Gemeinde Stapelfeld Gebiet: südlich "Meiendorfer Amtsweg", nördlich "Alte Landstraße", östlich der MVA, westlich der Auffahrt der BAB 1 a) Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen b) Satzungsbeschluss
Beschlussvorschlag: Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10 der Gemeinde Stapelfeld, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), sowie der Begründung hierzu, abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden geprüft und wie in der Anlage aufgeführt, abgewogen.
b) Satzungsbeschluss Aufgrund des § 10 Abs. 1 des Baugesetzbuches sowie nach § 84 der Landesbauordnung in den jeweils zurzeit geltenden Fassungen wird die 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10 für das Gebiet südlich "Meiendorfer Amtsweg", nördlich "Alte Landstraße", östlich der MVA, westlich der Auffahrt der BAB 1, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), in der vorliegenden Fassung unter Berücksichtigung der Abwägungsergebnisse als Satzung beschlossen.
Die Begründung zur 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10 wird unter Berücksichtigung der Abwägungsergebnisse gebilligt.
Der Beschluss der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10 durch die Gemeindevertretung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
Abstimmungsergebnis: Gesetzliche Anzahl der Gemeindevertreterinnen/Gemeindevertreter:13 Davon anwesend:12
Ja-Stimmen:12 Nein-Stimmen:0 Enthaltungen:0
Bemerkung: Aufgrund des § 22 GO waren keine Gemeinvertreterinnen / Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
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